Die Betriebszugehörigkeit von Werkfeuerwehren soll eingeschränkt werden. Ein Fehler, findet die IGBCE in Nordrhein-Westfalen. Denn Werkfeuerwehren sind ein fester Bestandteil der Sicherheitsarchitektur.
Es geht um mehr als ein Wort
Die geplante Novelle des Brandschutz-, Hilfeleistungs- und Katastrophenschutzgesetzes (BHKG) in Nordrhein-Westfalen könnte die Rahmenbedingungen für Werkfeuerwehren verändern. Warum die IGBCE in NRW vor einer Aufweichung bewährter Sicherheitsstrukturen warnt.
Sirenen, Funkverkehr, kilometerlange Rohrbrücken, Produktionsanlagen mit hochkomplexen Prozessen und Stoffen, die im Ernstfall keinen Fehler verzeihen. Die Werkfeuerwehren an den Chemiestandorten in Nordrhein-Westfalen arbeiten in einer besonderen Einsatzumgebung. Jeder Einsatz verlangt Entscheidungen innerhalb von Sekunden – und ein Wissen, das sich nicht aus Einsatzplänen allein erschließt.
Was für Außenstehende wie ein einziges Werksgelände wirkt, ist in Wirklichkeit ein hochkomplexes Zusammenspiel zahlreicher Unternehmen, Produktionsanlagen und logistischer Abläufe. Wer hier Verantwortung übernimmt, braucht weit mehr als feuerwehrtechnisches Können. Er braucht Erfahrung am Standort. Die Kolleginnen und Kollegen der Werkfeuerwehren kennen die Infrastruktur bis ins Detail – von Rohrbrücken und Tanklagern über Werkstraßen bis hin zu Gefahrstoffbereichen. Dieses Wissen wächst über Jahre und macht sie im Ernstfall so wertvoll.
Genau diese bewährte Struktur sieht die IGBCE durch die geplante Novellierung des Brandschutz-, Hilfeleistungs- und Katastrophenschutzgesetzes (BHKG) in Nordrhein-Westfalen gefährdet. Künftig sollen Angehörige einer Werkfeuerwehr ihrem Betrieb nur noch „überwiegend“ angehören müssen. Ein Wort mit möglicherweise weitreichenden Folgen.
Werkfeuerwehren sind ein unverzichtbarer Bestandteil der industriellen Gefahrenabwehr in NRW.
Thomas Meiers,
Landesbezirksleiter
Kenntnis ist entscheidend
„Werkfeuerwehren sind ein unverzichtbarer Bestandteil der industriellen Gefahrenabwehr in Nordrhein-Westfalen“, betont NRWs IGBCE-Landesbezirksleiter Thomas Meiers. „Sie funktionieren, weil sie ihre Standorte, Anlagen, Prozesse und Risiken genau kennen. Diese Nähe ist kein Detail, sondern entscheidend für die Sicherheit.“ Für die IGBCE in NRW geht es deshalb nicht um eine rein juristische Änderung des Gesetzestextes. Entscheidend ist für sie vielmehr die Frage, wie die hohe Qualität der industriellen Gefahrenabwehr an den Chemiestandorten Nordrhein-Westfalens langfristig gesichert werden kann.
„Werkfeuerwehren sind weit mehr als Einsatzkräfte für den Ernstfall. Sie sind ein fester Bestandteil der Sicherheitsarchitektur unserer Industriestandorte. Ihre Erfahrung und ihre enge Einbindung in die Abläufe vor Ort tragen entscheidend dazu bei, Risiken frühzeitig zu erkennen und im Ernstfall schnell und zielgerichtet zu handeln“, sagt Sophia Schönborn, stellvertretende Landesbezirksleiterin.
Bestehende Regelung ist bewährt
Aus Sicht der Gewerkschaft hat sich die bestehende Regelung über viele Jahre bewährt. Umso mehr stellt sich die Frage, welches konkrete Problem durch die Einführung des Begriffs „überwiegend“ gelöst werden soll. „Wer eine funktionierende und bewährte Regelung verändern will, muss erklären, warum. Diese Antwort bleibt die Landesregierung bislang schuldig“, kritisiert Meiers.
Neben der fachlichen Dimension sieht die IGBCE in NRW auch rechtliche Risiken. Der Begriff „überwiegend“ lässt Interpretationsspielräume offen und könnte die bisher klar geregelte Einbindung der Werkfeuerwehren verändern. Genau diese dauerhafte Einbindung bildet die Grundlage für die hohe Einsatzqualität, auf die sich Beschäftigte, Unternehmen und Menschen im Umfeld der Industriestandorte verlassen.
Fachliche Expertise einbeziehen
Für Sophia Schönborn steht fest, dass das parlamentarische Verfahren jetzt genutzt werden muss, um die Expertise der Werkfeuerwehren einzubeziehen. „Unser Ziel ist es, die hohen Sicherheitsstandards an den Industriestandorten in Nordrhein-Westfalen dauerhaft zu sichern. Dazu gehört, dass die fachlichen Argumente der Werkfeuerwehren im weiteren Gesetzgebungsverfahren umfassend berücksichtigt werden.“
Denn wenn an einem Chemiestandort ein Alarm ausgelöst wird, zählt jede Sekunde. Und jede Sekunde baut auf Erfahrung, Vertrauen und Menschen, die seit Jahren Verantwortung für die Sicherheit anderer übernehmen.
Werkfeuerwehren
Werkfeuerwehren sind auf die besonderen Anforderungen und Risiken von Betrieben mit erhöhtem Gefahrenpotenzial wie Chemieanlagen, Kraftwerken, Flughäfen oder großen Industriekomplexen ausgerichtet. Ergänzend zur öffentlichen Feuerwehr sind sie ein essenzieller Bestandteil des betrieblichen Brandschutzes und Sicherheitskonzepts. Ihre Hauptaufgabe besteht darin, Brände zu bekämpfen und technische Hilfe am Unternehmensstandort zu leisten. Wegen der oft komplexen und spezifischen Gefahr – beispielsweise bei der Arbeit mit gefährlichen Stoffen – verfügen Werkfeuerwehren über eine spezialisierte Ausrüstung sowie eine fundierte Ausbildung in kritischen Unternehmensbereichen. Neben der Brandbekämpfung kümmern sie sich auch um vorbeugenden Brandschutz, Notfallmanagement und Gefahrenabwehr.