Praxis & Wissen

IGBCE-Mehrwerte

Auseinandersetzungen zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern landen immer wieder vor Gericht: Der gewerkschaftliche Rechtsschutz vertritt dich in sämtlichen arbeitsrechtlichen Streitfällen durch alle Instanzen.

Foto: Frank Rogner

Dein gutes Recht

Als Mitglied der IGBCE profitierst du vom gewerkschaftlichen Rechtsschutz, der dich im Streitfall auch vor den Arbeits- und Sozialgerichten vertritt. Ohne zusätzliche Kosten für dich. All inclusive im Mitgliedsbeitrag.

Text Katja Pflüger

Als ein langjähriger Flugtankwart kurz vor dem Ende seines Arbeitsverhältnisses mehr als 2.200 Euro brutto wegen angeblicher Minusstunden vom Lohn abgezogen bekam, wehrte er sich: Die Minusstunden waren durch die betriebliche Schichtplanung entstanden und nicht von ihm verursacht. Mit Unterstützung des gewerkschaftlichen Rechtsschutzes bekam er vor dem Arbeitsgericht Hannover Recht. Begründung: Das Betriebsrisiko darf nicht auf Beschäftigte abgewälzt werden. Das ist nur ein Beispiel, wie der gewerkschaftliche Rechtsschutz im Ernstfall für die Rechte von Beschäftigten eintritt.

Der gewerkschaftliche Rechtsschutz gilt für alle Fälle des Arbeits- und Sozialrechts, zum Beispiel bei Kündigung, Abmahnung, Streitigkeiten über das Arbeitszeugnis oder falschen Einträgen in der Personalakte. Aber auch wenn es um die Einstufung des Grades einer Behinderung, Konflikte bei Rentenansprüchen oder Streitigkeiten zur Höhe des Pflegegeldes geht, stehen dir die Rechtsexpertinnen und -experten der IGBCE und – nach vorheriger Rechtsschutzerteilung durch die IGBCE – des DGB Rechtsschutzes zur Seite. Das gilt in allen Fällen des Arbeitsrechts, der gesetzlichen Kranken-, Renten-, Pflege- und Unfallversicherung, des Schwerbehindertenrechts oder bei Streitigkeiten rund ums Arbeitslosengeld.

Während andere Beschäftigte in solchen Situationen ratlos nach dem „Was nun?“ suchen, gehst du als IGBCE-Mitglied zu deiner Gewerkschaft. Die IGBCE prüft, welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen. Bei Rechtsschutzgewährung übernimmt sodann die DGB Rechtsschutz GmbH in den meisten Fällen die weitere Vertretung. Gerade in Arbeitsrechtsfragen haben die Expertinnen und Experten von IGBCE und DGB Rechtsschutz langjährige Erfahrung zuletzt haben sie im Jahr 2025 über 12.000 Rechtsschutzfälle für Mitglieder der IGBCE bearbeitet. Eingeschlossen ist dabei nicht nur die juristische Beratung, sondern auch die juristische Vertretung bei Gerichtsverfahren soweit erforderlich auch durch mehrere Instanzen.

Aber nicht nur im Arbeitsrecht suchen die Expertinnen und Experten von IGBCE und DGB Rechtsschutz nach Lösungen. Sie helfen dir selbstverständlich auch im Sozialrecht. Etwa, wenn es um die Einstufung des Grades der Behinderung geht. Auch bei Streitigkeiten um die Höhe des Pflege- oder des Krankengeldes stehen dir bei Bedarf erfahrene Rechtsfachleute zur Seite. Sofern notwendig, reichen die Juristinnen und Juristen Klage ein, vertreten dich vor Gericht und scheuen nicht den Weg durch mehrere Instanzen.

Hier noch einmal die wichtigsten Fragen und Antworten für dich:

Wer kann den gewerkschaftlichen Rechtsschutz in Anspruch nehmen?

Alle IGBCE-Mitglieder, die mindestens drei Monate lang den satzungsgemäßen Beitrag bezahlt haben.

Wohin kann man sich im Streitfall wenden?

Bei Problemen im Betrieb ist der Betriebsrat im Grundsatz der erste Ansprechpartner und kann dir Auskünfte geben. Hilft dies nicht weiter, so steht dir die IGBCE mit ihrem gewerkschaftlichen Rechtsschutz zur Seite. Bei sozialrechtlichen Fällen, die nicht das Unternehmen betreffen, solltest du dich umgehend an deinen zuständigen Bezirk wenden. Die Kontaktdaten stehen in deinem Mitgliedsausweis oder nach dem Einloggen im Mitgliederbereich „Meine IGBCE“ auf der IGBCE-Website.

In welchen Fällen gibt es Hilfe?

Am häufigsten greift der gewerkschaftliche Rechtsschutz bei Kündigungsstreitigkeiten ein. In vielen Fällen ist die Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht gerechtfertigt. Deswegen sollten IGBCE-Mitglieder nach Erhalt einer Kündigung möglichst umgehend ihren zuständigen IGBCE-Bezirk informieren. Dort wird geprüft, welche rechtlichen Schritte sinnvoll sind. Aber auch bei allen anderen Fällen des Arbeits- und Sozialrechts helfen dir die Juristinnen und Juristen weiter. Voraussetzung für eine gerichtliche Vertretung ist jedoch, dass für den Rechtsstreit ausreichend Erfolgsaussichten bestehen.

Bezahlt die IGBCE einen Anwalt?

IGBCE-Mitgliedern stehen im Streitfall erfahrene Rechtsfachleute der DGB Rechtsschutz GmbH zur Seite, die sie beraten und vor Gericht vertreten. Die dafür notwendigen Kosten trägt die IGBCE. Wenn du allerdings selbst eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt beauftragst, kommt die IGBCE grundsätzlich nicht für die Kosten auf. Deswegen sollte dein erster Weg immer direkt zu deinem zuständigen IGBCE-Bezirk führen.