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Langsam lichtet sich der Nebel: Die Politik will vor der Sommerpause Klarheit über diverse Reformvorhaben schaffen, die schon seit Monaten im Gespräch sind und die Gemüter erhitzen. Was kommt da auf uns zu? Wie bringt sich deine Gewerkschaft ein? Was geht aus Beschäftigtensicht gar nicht? Ein Ausblick auf den „Sommer der Reformen“.
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Langsam lichtet sich der Nebel: Die Politik will vor der Sommerpause Klarheit über diverse Reformvorhaben schaffen, die schon seit Monaten im Gespräch sind und die Gemüter erhitzen. Was kommt da auf uns zu? Wie bringt sich deine Gewerkschaft ein? Was geht aus Beschäftigtensicht gar nicht? Ein Ausblick auf den „Sommer der Reformen“.
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Eigentlich hat sich nur die Jahreszeit geändert. Aus dem „Herbst der Reformen“, den die Bundesregierung einst ausgerufen hatte (und am Ende doch weitgehend verstreichen ließ), wird nun fast ein Jahr später offenbar der „Sommer der Reformen“. Jedenfalls will Schwarz-Rot in den kommenden Wochen gleich mehrere dicke Pakete schnüren und auf den Weg bringen – zu Rente, Arbeitsmarkt, Steuern, Bürokratieabbau. Die Sozialpartner – und damit auch die IGBCE – sollen dabei eng eingebunden werden. Auch in Brüssel stehen zeitgleich viele politische Gewissheiten auf dem Prüfstand.
Deine Gewerkschaft geht in die Gespräche mit einer klaren Haltung: „Reformen ja – aber solche, die wirklich nach vorn führen und die arbeitende Mitte unterm Strich entlasten, nicht weiter belasten“, sagt der IGBCE-Vorsitzende Michael Vassiliadis. Gute Reformen stärken nicht nur Wettbewerbsfähigkeit und Innovation der für den Wohlstand des Landes so wichtigen Branchen. Sie sichern auch den sozialen Zusammenhalt, gute Arbeitsplätze und industrielle Wertschöpfung. Gut geplante und umgesetzte Reformen schaffen Planungssicherheit für Unternehmen, sichern gute Arbeitsplätze und verbinden Klimaschutz mit wirtschaftlicher Stärke.
Genau darum wird derzeit in vielen Bereichen gerungen: bei der Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung ebenso wie bei der Zukunft der Rente. Es geht um die Frage, wie soziale Sicherheit langfristig tragfähig bleibt – ohne die Beschäftigten stärker zur Kasse zu bitten. Gleichzeitig wird über Arbeitszeiten und Flexibilisierung diskutiert. Dabei steht für die IGBCE fest: Moderne Arbeitswelt und guter Arbeitsschutz gehören zusammen.
Auch in der Industrie- und Klimapolitik fallen jetzt wichtige Entscheidungen. Hohe Energiepreise, internationale Konkurrenz und der Umbau hin zur klimaneutralen Produktion setzen viele Branchen unter Druck. Instrumente wie der Industriestrompreis, eine tragfähige Kraftwerkstrategie oder Nachbesserungen am Emissionshandel können den Wandel steuern. Entscheidend wird sein, ob sie Klimaschutz und industrielle Perspektiven zusammenbringen – oder den Standort schwächen.
Die folgenden Beispiele zeigen, worum es bei den Reformdebatten geht, welche Veränderungen notwendig sind, wo nachgesteuert werden muss – und wo aus Sicht der IGBCE Grenzen überschritten werden.
Arbeitszeitreform: Mehr Flexibilität, weniger Schutz?
In der Arbeitspolitik wird zunehmend über eine Lockerung des Acht-Stunden-Tages diskutiert. Arbeitgeberverbände und Teile der Bundesregierung fordern mehr Flexibilität bei der täglichen Arbeitszeit. Hintergrund ist die Frage, wie Betriebe auf Fachkräftemangel, wirtschaftlichen Druck und veränderte Arbeitsformen reagieren können. Ein konkreter Gesetzentwurf wird für Juni erwartet. Innerhalb der Koalition gibt es jedoch unterschiedliche Auffassungen darüber, wie weit mögliche Änderungen am Arbeitszeitgesetz gehen sollen.
Die Diskussion dreht sich vor allem um eine stärkere Orientierung an wöchentlichen statt täglichen Höchstarbeitszeiten. Befürworterinnen und Befürworter argumentieren, dies schaffe mehr Spielräume für Betriebe und Beschäftigte. Gewerkschaften warnen dagegen vor einer Aushöhlung des Arbeitsschutzes. Das Arbeitszeitgesetz diene nicht allein der Organisation von Arbeit, sondern schütze Gesundheit, Sicherheit und Erholungszeiten der Beschäftigten.
Die IGBCE lehnt eine Aufweichung der täglichen Höchstarbeitszeit ab. Tägliche Arbeitszeitgrenzen erfüllen eine unverzichtbare Schutzfunktion – insbesondere bei körperlich belastenden Tätigkeiten oder beim Umgang mit Gefahrstoffen. Arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zeigten, dass Fehleranfälligkeit, Unfallrisiken und gesundheitliche Belastungen mit zunehmender Arbeitsdauer steigen. Gleichzeitig sichern tägliche Grenzen ausreichende Erholungszeiten für Schlaf, Regeneration, soziale Teilhabe sowie die Organisation von Sorge‑, Familien‑ und Pflegearbeit – ein zentraler Faktor für Gute Arbeit und Work‑Life‑Balance.
„Flexibilisierung kann sinnvoll sein. Bereits heute ermöglichen Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen passgenaue Lösungen für beide Seiten“, sagt Birgit Biermann, stellvertretende Vorsitzende der IGBCE. „Doch Flexibilität darf nicht Beliebigkeit bedeuten – vor allem nicht da, wo keine Tarifverträge gelten. Sie braucht klare Leitplanken. Denn Arbeitsschutz ist kein Verhandlungsparameter, sondern Ausdruck des Grundrechts auf körperliche und psychische Unversehrtheit.“
Rentenreform: Sicherheit bis 2031, Konflikte vertagt
Mit dem Rentenpaket 2025 hat die Bundesregierung zentrale rentenpolitische Weichen bis 2031 gestellt. Das Gesetz umfasst drei Kernpunkte: die Stabilisierung des Rentenniveaus bei 48 Prozent, die vollständige Angleichung der Kindererziehungszeiten (Mütterrente III) sowie vergünstigte Möglichkeiten, nach Erreichen der Regelaltersgrenze freiwillig weiterzuarbeiten.
Das Rentenniveau wird bis 2031 gesetzlich abgesichert, der Beitragssatz bleibt zunächst stabil bei 18,6 Prozent. Eltern mit vor 1992 geborenen Kindern erhalten künftig dieselben Rentenansprüche aus Kindererziehungszeiten wie jüngere Jahrgänge. Die Auszahlung der Mütterrente III beginnt wegen des hohen Verwaltungsaufwands allerdings erst 2028.
Offen bleibt die Zukunft der gesetzlichen Rente nach 2031. Die von der Bundesregierung eingesetzte Alterssicherungskommission soll bis Mitte 2026 dazu Vorschläge vorlegen. Medienberichten zufolge wird dort über eine Anhebung des Renteneintrittsalters und eine Absenkung des Rentenniveaus diskutiert. Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände sind in der Kommission nicht vertreten. Der DGB hat deshalb eine eigene Rentenkommission eingesetzt, um Konzepte für eine solidarische Alterssicherung zu entwickeln.
Für die IGBCE sind sowohl eine Anhebung der Regelaltersgrenze als auch eine Senkung des Rentenniveaus unter die aktuelle Marke von 48 Prozent rote Linien, die nicht überschritten werden dürfen. So haben es die Delegierten beim letzten Gewerkschaftskongress im Oktober vergangenen Jahres beschlossen.
„Für die Beschäftigten in unseren Branchen ist die gesetzliche Rente mehr als eine bloße Basisabsicherung“, sagt Birgit Biermann, stellvertretende Vorsitzende der IGBCE. „Wer jahrzehntelang gearbeitet hat, braucht eine Rente, auf die Verlass ist – und keine weitere Anhebung des Rentenalters.“
Foto: Stefan Koch
Wer jahrzehntelang gearbeitet hat, braucht eine Rente, auf die Verlass ist.
Birgit Biermann,
stellvertretende Vorsitzende der IGBCE
Gesundheitsreform: Wer bezahlt die Krise der Krankenversicherung?
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) steht unter massivem finanziellen Druck. 2025 stiegen gesetzlich bedingt die Ausgaben der Krankenkassen um 7,8 Prozent, die Einnahmen jedoch nur um 5,3 Prozent. Für 2027 erwartet die Bundesregierung eine Finanzierungslücke von 15,3 Milliarden Euro. Aktuell ist der durchschnittliche Zusatzbeitrag mit 3,13 Prozent auf ein Rekordniveau geklettert.
Vor diesem Hintergrund hat das Bundeskabinett am 29. April das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschlossen. Ziel ist es, die Krankenkassen um rund 16 Milliarden Euro zu entlasten und weitere Beitragssprünge zu verhindern. Geplant sind unter anderem strengere Ausgabenbegrenzungen im Gesundheitswesen, höhere Zuzahlungen für Medikamente sowie eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze. Gleichzeitig soll die beitragsfreie Familienversicherung für Ehepartnerinnen und -partner eingeschränkt werden. Auch Arbeitgeber sollen stärker belastet werden: Für Minijobs sollen ab 2027 höhere Beiträge fällig werden. Parallel kürzt der Bund seinen Zuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung bis 2029 um jeweils zwei Milliarden Euro jährlich. Das Gesetz soll nach Abschluss des parlamentarischen Verfahrens Anfang 2027 in Kraft treten.
Die IGBCE sieht die Notwendigkeit einer tragfähigen Finanzierung der GKV. Die Gewerkschaft begrüßt deshalb Strukturreformen wie die Stärkung der ambulanten Versorgung oder den Abbau von Krankenhausüberkapazitäten. Maßnahmen, die einseitig Versicherte und Beschäftigte belasten, lehnt sie jedoch ab. Besonders kritisch bewertet die IGBCE die Kürzung des Bundeszuschusses. Versicherungsfremde Leistungen – etwa die Gesundheitsversorgung von Bürgergeldbeziehenden – müssten vollständig aus Steuermitteln finanziert werden.
„Wenn der Bund seinen Zuschuss kürzt, während Versicherte gleichzeitig höhere Zuzahlungen leisten sollen, ist das keine ausgewogene Reform“, sagt Birgit Biermann, stellvertretende Vorsitzende der IGBCE. Nötig seien stattdessen echte Strukturreformen – etwa bei der sektorenübergreifenden Versorgung und der Finanzierung versicherungsfremder Leistungen. Biermann: „Es kann nicht sein, dass am Ende die Beschäftigten die Zeche zahlen.“
Industriestrompreis: Wichtiger Schritt für Wohlstand und Industrie
Keine Wertschöpfung ohne Energie: Wer Wohlstand und Industriearbeitsplätze erhalten will, braucht auch energieintensive Branchen wie Chemie, Glas oder Papier. Deren Unternehmen werden nun durch den Industriestrompreis entlastet. Das Instrument gilt rückwirkend seit dem 1. Januar 2026, Unternehmen müssen dafür Anträge stellen. Finanzierung und Förderrichtlinie stehen, auch die notwendige Genehmigung der Europäischen Kommission liegt inzwischen vor.
Der Weg dahin war lang. Bereits unter der Ampelregierung wurde intensiv über einen Industriestrompreis diskutiert. Erst mit dem Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung wurde klar, dass er tatsächlich kommen soll. Die IGBCE hatte gemeinsam mit der IG Metall und Arbeitgeberverbänden seit Jahren dafür geworben. Ziel des sogenannten Brückenstrompreises ist keine endlose Subvention, sondern eine zeitlich begrenzte Entlastung, bis erneuerbare Energien dauerhaft günstigere Strompreise ermöglichen.
Hintergrund sind die hohen Energiekosten in Deutschland, die viele Unternehmen im internationalen Wettbewerb belasten. Aus Sicht der IGBCE kann die Transformation nur gelingen, wenn industrielle Wertschöpfung und Beschäftigung am Standort Deutschland erhalten bleiben.
Der IGBCE-Vorsitzende Michael Vassiliadis bewertet den Industriestrompreis deshalb als wichtigen Erfolg gewerkschaftlicher Industriepolitik: „Der Industriestrompreis kommt und schafft zusätzliche Unterstützung für Betriebe, die bislang keine Entlastung erhalten haben. Nun kommt es darauf an, die Energiekosten dauerhaft und nachhaltig auf ein international wettbewerbsfähiges Niveau zu bringen.“
Kritik gibt es allerdings an Teilen der Ausgestaltung der Reform. Problematisch ist für die IGBCE, dass Unternehmen häufig nicht gleichzeitig von Industriestrompreis und bestehender Strompreiskompensation profitieren können. Gerade besonders energieintensive Unternehmen hätten dadurch teilweise nur geringe zusätzliche Vorteile. Die IGBCE fordert deshalb Nachbesserungen.
Der Industriestrompreis kommt und schafft zusätzliche Unterstützung für Betriebe, die bislang keine Entlastung erhalten haben.
Michael Vassiliadis,
Vorsitzender der IGBCE
Foto: Stefan Koch
Kraftwerkstrategie: Versorgungssicherheit für die Energiewende
Auch mit dem Ausbau erneuerbarer Energien bleibt das Problem der Versorgungssicherheit. Wind- und Solarenergie liefern zwar immer größere Mengen Strom, allerdings nicht jederzeit zuverlässig. Vor allem in den Wintermonaten können sogenannte Dunkelflauten entstehen – Zeiten, in denen weder ausreichend Wind- noch genügend Sonnenenergie zur Verfügung steht. Für diese Phasen braucht Deutschland weiterhin steuerbare Kraftwerkskapazitäten.
Genau darum geht es bei der Kraftwerkstrategie der Bundesregierung. Sie soll sicherstellen, dass auch künftig genügend Kraftwerke bereitstehen, um Netzstabilität und Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Geplant ist zunächst die Ausschreibung neuer Gaskraftwerke mit einer Leistung von 2,4 Gigawatt. Die Gebotsphase soll bereits am 1. September beginnen. Das Gesetz wurde im Kabinett beschlossen und könnte schon im Herbst in Kraft treten.
Die IGBCE begrüßt diesen Schritt grundsätzlich. Hintergrund ist der schrittweise Kohleausstieg: Ab 2030 werden weitere Braunkohlekraftwerke stillgelegt, spätestens 2038 endet die Kohleverstromung vollständig. Damit fallen wichtige steuerbare Kapazitäten weg, die bislang die Stromversorgung abgesichert haben.
Die neuen Kraftwerke sollen zunächst mit Erdgas betrieben, später aber auf Wasserstoff umgestellt werden können. Derzeit steht noch nicht ausreichend grüner Wasserstoff zur Verfügung. Gleichzeitig soll die neue Kraftwerksgeneration bereits heute so gebaut werden, dass sie künftig klimaneutral betrieben werden kann.
Wichtig ist aus Sicht der IGBCE außerdem der geplante Kapazitätsmarkt. Dabei erhalten Betreiber Geld nicht nur für produzierten Strom, sondern bereits dafür, Kraftwerkskapazitäten bereitzuhalten. Das hilft, Versorgungssicherheit zu gewährleisten und die Kostenvorteile erneuerbarer Energien stärker bei den Strompreisen wirksam werden zu lassen.
Kritisch sieht die IGBCE allerdings den geplanten Südbonus bei der Vergabe neuer Kraftwerke. Dieser soll Projekte in Süddeutschland bevorzugen, weil dort der Ausbau erneuerbarer Energien langsamer voranschreitet. Die Gewerkschaft warnt davor, dadurch ostdeutsche Kraftwerkstandorte und Regionen im Strukturwandel zu benachteiligen.
Der IGBCE-Vorsitzende Michael Vassiliadis bringt die zentrale Forderung der Gewerkschaft auf den Punkt: „Die Energiewende braucht Versorgungssicherheit, bezahlbare Energie und industrielle Perspektiven für alle Regionen.“
EU-ETS 1: Klimaschutz und Industrie im Gleichgewicht halten
Das europäische Emissionshandelssystem EU-ETS 1 zählt zu den wichtigsten Instrumenten der Europäischen Union für den Klimaschutz. Die Grundidee: Unternehmen müssen für ihre ausgestoßenen Treibhausgase Emissionszertifikate vorweisen. Das System umfasst unter anderem die Strom- und die Wärmeerzeugung sowie energieintensive Industrien wie Chemie, Stahl, Zement, Glas, Papier oder Raffinerien. Ziel des Systems ist es, Unternehmen Anreize für Investitionen in klimafreundliche Technologien zu geben.
Die IGBCE unterstützt grundsätzlich das Ziel des Emissionshandels. Die Idee ist gut, jedoch unterliegen weltweit keine signifikanten Industrieemissionen einer CO2-Bepreisung. Die Folge: In Europa wird Wohlstand vernichtet, ohne dass die Emissionen weltweit sinken würden. Die IGBCE warnt davor, dass die Belastungen für energieintensive Industrien inzwischen deutlich schneller wachsen als die tatsächlichen Möglichkeiten zur Transformation. Mit der Reform im Rahmen des europäischen Klimapakets „Fit for 55“ seien die Anforderungen erheblich verschärft worden, ohne ausreichend sicherzustellen, dass Infrastruktur, Energieversorgung und Investitionen Schritt halten können.
Die Gewerkschaft sieht deshalb Reformbedarf beim ETS 1. „Wir brauchen vorübergehend mehr Beinfreiheit für die energieintensive Industrie. Denn ohne Anpassungen droht eine weitere Schwächung unserer Industrien im globalen Wettbewerb“, sagt Alexander Bercht, Mitglied im geschäftsführenden Hauptvorstand der IGBCE. Besonders betroffen wären Branchen wie Chemie, Glas oder Papier, die bereits heute unter hohen Energie- und Transformationskosten leiden. Allein für die deutsche Chemieindustrie werden ohne eine Reform von ETS 1 Zusatzkosten von mehr als 200 Millionen Euro jährlich erwartet.
Die IGBCE fordert unter anderem, die kostenlose Zuteilung von Zertifikaten zunächst auf dem bisherigen Niveau zu stabilisieren und die Marktmechanismen so anzupassen, dass weitere Preissteigerungen vermieden werden. Gleichzeitig müssten Unternehmen Planungssicherheit für Investitionen in klimafreundliche Technologien erhalten.
Bedingung der Gewerkschaft ist, dass Entlastungen an soziale Konditionen gekoppelt werden. Beschäftigung und Standorte müssen erhalten werden, Investitionen sollen am Industriestandort Deutschland stattfinden und unter Einbindung der Mitbestimmung umgesetzt werden.
Ohne Anpassungen droht eine weitere Schwächung unserer Industrien im globalen Wettbewerb.
Alexander Bercht,
Mitglied im geschäftsführenden Hauptvorstand der IGBCE
Foto: Stefan Koch
REACH: Manchmal reicht eine moderate Reform
Eigentlich war im Europäischen Parlament noch in dieser Legislaturperiode eine Reform von REACH vorgesehen. REACH ist die EU-Chemikalienverordnung zur Registrierung, Bewertung und Zulassung chemischer Stoffe. Unternehmen müssen nachweisen, dass ihre Stoffe sicher für Mensch und Umwelt sind. Ziel ist ein hoher Gesundheits- und Umweltschutz sowie mehr Transparenz entlang der Lieferketten.
In der EU ist man stolz auf hohe Sicherheits-, Verbraucher- und Umweltschutzstandards – zu Recht. Auch für die IGBCE sind diese Standards von großer Bedeutung. Und doch hat die Gewerkschaft mit Sorge auf das Reformvorhaben geschaut. Denn die zunächst angedachte Tiefe der Änderungen hätte dazu geführt, dass viele Chemikalien nicht mehr in der EU hätten produziert werden können. Europa wäre fortan auf Importe angewiesen aus Märkten, auf denen nicht die gleichen Regeln und Standards gelten. Kein Vorteil für die Umwelt – aber ein riesiger Nachteil für den Wirtschaftsstandort Europa. Ein zusätzliches Problem: Die Chemieindustrie ist nicht nur Wohlstandsmotor, sie arbeitet auch oft an Verbundstandorten. Wird ein Grundstoff nicht mehr produziert, kann das eine Kettenreaktion auslösen.
In vielen Gesprächen auf vielen Ebenen haben die IGBCE und ihre europäischen Partnerinnen und Partner Gespräche geführt und auf die im internationalen Vergleich hohen Standards von REACH hingewiesen. Mit Erfolg. Die EU-Umweltkommissarin hat zuletzt betont, dass REACH nur in Details modernisiert werden soll und im Kern bestehen bleibt.
Der IGBCE-Vorsitzende Michael Vassiliadis sagte dazu: „Wir sind sehr zufrieden, dass wir durch Beharrlichkeit und mit unserer Expertise zu einem Umdenken der EU-Kommission beitragen konnten. Eine Verschärfung hätte die ohnehin angeschlagene chemische Industrie tiefer in die Krise geführt.“