Eine Frage
des Vertrauens
Betriebsrat, Vertrauensleute – wer wählt was?
Der Betriebsrat wird von allen Beschäftigten im Betrieb gewählt, die Vertrauensleute hingegen nur von den Mitgliedern der IGBCE. Vertrauensleute sind die Stimmen und Gesichter der Gewerkschaft im Betrieb.
So ist das Recht
Die Arbeit der Vertrauensleute ist durch das Grundgesetz geschützt. Wie Vertrauensleute gewählt werden und welche Aufgaben sie haben, regelt die Satzung der IGBCE.
Ein Hoch auf das Ehrenamt
Die gewählten Vertrauensleute bilden den Vertrauenskörper. Dieses Gremium macht die konkrete politische Arbeit: beraten, beschließen, kommunizieren. Dies passiert überwiegend außerhalb der Arbeitszeit. Gespräche mit Beschäftigten am Arbeitsplatz dürfen geführt werden, solange sie den Betriebsablauf nicht stören.
Wo zwei oder drei sich versammeln
In vielen Betrieben organisiert der Vertrauenskörper Mitgliederversammlungen. Hier spricht die Basis mit und entscheidet bisweilen auch knifflige Fragen wie etwa: Stimmen wir dem Abschluss in den Haustarifverhandlungen zu?
Das offene Ohr
Vertrauensleute haben ein offenes Ohr für deine Sorgen am Arbeitsplatz. Sie beantworten deine Fragen, informieren dich über die Positionen der Gewerkschaft, diskutieren mit den Kolleginnen und Kollegen – und tragen somit zu einer lebendigen gewerkschaftlichen Demokratie bei.
Seit’ an Seit’
Der Vertrauenskörper hat die Aufgabe, mit dem Betriebsrat zu kooperieren, und unterstützt die gewerkschaftlich organisierten Betriebsratsmitglieder. Umgekehrt bindet der Betriebsrat die Vertrauensleute ein. So sorgt der Vertrauenskörper dafür, dass gewerkschaftliche Positionen und Werte in dem Mitbestimmungsgremium noch mehr Gewicht haben.
Zeit, Geld, Arbeit
Vertrauensleute wollen die Arbeitswelt verbessern. Sie kümmern sich um die Gestaltung von Arbeitszeiten und -bedingungen und um die Tarifpolitik. Wie viel Prozent fordern wir? Solche Fragen diskutieren sie mit den Mitgliedern im Betrieb.
Stark sein, stark bleiben
Vertrauensleute haben eine Mission: Sie wollen, dass die Gewerkschaft im Betrieb stark vertreten ist. Denn nur so lassen sich gewerkschaftliche Forderungen durchsetzen. Sie werben gezielt um neue Mitglieder – und darum, dass Mitglieder auch Mitglieder bleiben.
So viele gibt es
Bundesweit sind in fast 800 Betrieben Vertrauenskörper der IGBCE aktiv, mehr als 14.000 Menschen engagieren sich. Eine gute Basis – die wir noch verbreitern wollen.
Wann wird gewählt?
Die Wahlen der Vertrauensleute finden vom 1. März bis 30. Juni 2024 statt.