Menschen & Gemeinschaft

Eine von uns

„Inklusion ist kein Nischenthema“

Text Vera Schankath – Fotos Moritz Küstner

Als Schwerbehindertenvertreterin und Betriebsrätin der BASF Polyurethanes GmbH in Lemförde hat Sabine Craemer-Böcker eine Inklusionsvereinbarung durchgesetzt. Klug und resolut hilft sie nicht nur erkrankten Kolleginnen und Kollegen, sondern auch Eltern schwerbehinderter Kinder. Dafür gab es den Deutschen Betriebsräte-Preis.

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Eine Ausweishülle mit Aussage.

Ein ebenerdiger Raum im alten Pförtnergebäude. Das Büro von Sabine Craemer-Böcker im niedersächsischen Lemförde ist einladend. Ihre Wände schmückt die 56-jährige Industriefachwirtin mit Sprüchen. Zum Beispiel: „Mir egal ich gehe jagen.“ Mittig an einer großen Pinnwand prangt der zentrale Satz für ihr Wirken: „Nicht behindert zu sein ist wirklich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jederzeit genommen werden kann.“ Ein Zitat Richard von Weizäckers.

Hier am Naturpark Dümmer hat Craemer-Böcker eine Inklusionsvereinbarung ausgehandelt. Zwischen der BASF Polyurethanes GmbH, der Schwerbehindertenvertretung und dem Betriebsrat. Gemäß Paragraf 166 Sozialgesetzbuch IX. Das SGB IX regelt „Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderung“. Paragraf 166 schreibt eine verbindliche Inklusionsvereinbarung vor. Er liefert Craemer-Böckers Ausgangsargument: „Es steht im Gesetz.“ Das öffnet ihr Türen. Doch trotz dieser Vorgabe treffen wenige Unternehmen bisher so eine Vereinbarung. Craemer-Böcker, Betriebsratsvorsitzende der BASF Polyurethanes und Schwerbehindertenvertreterin in Personalunion, ist eine Pionierin.

Mit ihrem Entwurf setzte sie hoch an – und am Ende, zwei Jahre nach der ersten Besprechung, nahezu alles durch. Denn sie ist immer gut vorbereitet, vor allem auf mögliche Einwände des Unternehmens. Dessen häufigste Frage: „Warum sollen wir das machen?“

Im Porträt: Sabine Craemer-Böcker

Zeit für Eltern schwerbehinderter Kinder

Die Inklusionsvereinbarung regelt nun seit 1. Januar 2021 für alle etwa 1.700 Mitarbeiter*innen unter anderem Zusatzurlaube, Freistellungen und Kinderbetreuung, Prävention, Rehabilitation und Qualifizierung bei Schwerbehinderung, Gleichstellung oder schwerbehinderten Kindern.

BASF präsentiert sich gern als familienfreundliches Unternehmen. Das erleichtert es Craemer-Böcker, eines ihrer Herzensthemen als erstes durchzusetzen: Eltern schwerbehinderter Kinder erhalten jährlich sechs Tage voll bezahlten Extraurlaub. Das gilt bis zum Ende der ersten Ausbildung des Kindes, kann also auch heißen: Für immer.

Für Thomas Richter, seit zwanzig Jahren Produktionsmitarbeiter bei dem Kunststoffhersteller, ist dies ein großer Gewinn. Seine jüngste Tochter Lenie kam 2006 ohne Verdauungsor­gane zur Welt. Sie lebt dank Darmtransplantation und Eltern, die sie jederzeit zu Fachleuten der Uniklinik Tübingen begleiten, über 600 Kilometer ­entfernt.

„In kleinen Betrieben wäre es nicht gegangen.“

Thomas Richter,
Produktionsmitarbeiter bei BASF

Verbrieftes Recht

Das schafft die Familie, weil Richter eine entgegenkommende Arbeitgeberin und verständnisvolle Vorgesetzte hat. Er reduziert auf eine halbe Stelle, das bedeutet weniger Gehalt, arbeitet dauerhaft Frühschichten. Mit Kolleg*innen spricht er offen: „Inzwischen muss ich nur anrufen: ‚Lütte krank.‘ In kleinen Betrieben wäre es nicht gegangen“, weiß er.

„Und jetzt“, ergänzt Craemer-Böcker, sind Extrazeiten für ein schwerbehindertes Kind „verbrieftes Recht und hängen nicht am Nasenfaktor, also daran, ob man mit den Vorgesetzten kann“. Eine weitere Entlastung für Eltern schwerbehinderter Kinder: Im Ferienprogramm sorgt BASF für besondere Betreuungskräfte.

Jetzt ist Lenie Richter 17 Jahre alt und lernt fürs Abitur. Ihr Vater macht das erste Mal Urlaub seit ihrer Geburt, zu Hause in „Bad Mein Garten“, wie er sagt. Vorher hat Lenies Gesundheit alle freien Tage diktiert. Derzeit profitieren zwölf Beschäftigte, deren Kinder den besonderen Schutz der Gemeinschaft verdienen. Das stärkste Argument Craemer-Böckers in Verhandlungen: „Stellen Sie sich vor, es ist ihr Kind!“

Ein zweiter Punkt der Inklusionsvereinbarung: Altersfreizeit gibt es für Schwerbehinderte bereits zwei Jahre früher, als es der Manteltarif Chemie vorsieht. Ab 55 Jahren, bei Schichtarbeit ab 53 Jahren, haben Schwerbehinderte alle drei Wochen einen zusätzlichen Tag frei – 16 Tage im Jahr.

„Damit biss ich am Anfang auf Granit“, erzählt Craemer-Böcker. Sie habe das Thema dann ruhen lassen, auf den richtigen Zeitpunkt geachtet. Dann erklärte sie, dass Know-how erhalten bliebe, weil frühe Entlastung bedeute, dass Menschen langfristig belastbar seien. „So binden und bekommen wir die guten Leute“, betont sie. Es geht darum, als Arbeitgeber attraktiv zu sein.

SBV-Treffen

Die 17. SBV-Jahrestagung für Ak­tive in den Schwer­behinderten­vertretungen findet in diesem Jahr vom 19. bis zum 21. Juni in Laatzen bei Hannover statt. Themen sind unter an­derem „Inklusion am Arbeits­markt und im Betrieb“, „Neu im Amt oder wiedergewählt – und jetzt?“ oder „Die Beteiligung der SBV am Bewerbungsverfahren“. Interessierte finden weitere Infos auf der Website der BWS: igbce-bws.de

Behinderung ist oft unsichtbar

In Deutschland leben rund 7,8 Millionen Menschen mit Schwerbehinderung, etwa zur Hälfte Männer und Frauen. 57 Prozent sind in den Arbeitsmarkt in­te­griert. Den meisten sieht man ihre Behinderung nicht an. Bei BASF Polyurethanes sitzt niemand im Rollstuhl, niemand hat eine geistige Einschränkung. Dennoch gelten aktuell 42 Beschäftigte mit einem Grad der Behinderung über 50 als schwerbehindert. Die Ursachen sind verschieden: Autoimmun- oder Krebserkrankungen, chronische Leiden an Psyche, Rücken, Gehör.

29 Kolleg*innen sind derzeit gleichgestellt. Ihr Grad der Behinderung liegt unter 50, aber ihr Arbeitsplatz ist behinderungsbedingt gefährdet. Craemer-Böcker hat auch für sie verhandelt. „Sie sind nachweislich bereits belastet und brauchen besonderen Schutz, damit sich ihre Gesundheit nicht verschlechtert.“

Man muss eine Schwerbehinderung dem Arbeitgeber nicht mitteilen. Aber, so Craemer-Böcker, es sei von Vorteil und notwendig, damit der Schutzschirm der Inklusionsvereinbarung greifen kann. „Wer Wohltaten will, muss sich outen“, sagt sie.

Zu ihren Aufgaben gehört, Menschen bei der Anerkennung gesundheitlicher Einschränkungen zu unterstützen. Das heißt, viele Anträge zu stellen. Die meisten Mitarbeitenden sind gesund in den Beruf eingestiegen und im Laufe ihres Arbeitslebens erkrankt.

Setzen sich ein: Sabine Craemer-Böcker und SBV-Stellvertreter Jens Bungard.

Immer wieder aufklären

So ist es auch bei Jens Bungard. Seit 2009 in der Produktion, erlitt er 2014 einen Schlaganfall, war ein Jahr lang außer Kraft gesetzt, ein Arm gelähmt, die Sprache weg. Craemer-Böcker setzte sich ein und sorgte dafür, dass er aus dem Schichtdienst genommen wurde.

Ein Dreivierteljahr hat es gedauert, bis sie eine Stelle in der Logistik für ihn erkämpft hatte. Dafür nutzte sie ihr SBV-Recht und blockierte zwei Übernahmen, die einer Auszubildenden und die eines Leasing­kollegen. „Da fanden mich viele blöd. Aber damit kann ich umgehen“, sagt Craemer-Böcker.

Sie setzte einen Beschluss des Betriebsrates aus. Von da an sei einiges leichter gewesen. „Ich suche keine Fronten. Wenn aber Konfrontation sein muss, dann nehme ich sie“, sagt sie. „So ist das Wechselspiel. Wenn man mit Worten nicht weiterkommt, dann mit Blockade.“

Freitagmittags, wenn Bungard den Stapler parkt und sich ins Woch­enende verabschiedet, muss er sich mitunter auch mal dumme Sprüche anhören. Er reagiert mit Aufklärung: „Wer krank ist und arbeiten will, nimmt finanzielle Einbußen in Kauf. Da ich aus dem Schichtdienst raus bin, bekomme ich keine Zuschläge mehr.“ Und: „Ich tausche und nehme deine Schicht, wenn du meine Leiden dafür haben willst.“

Bungard engagiert sich seit 2018 als Stellvertreter in der SBV, denn „Leuten helfen macht glücklich“. Er könne gut reden, sagt er, aber unendlich besser könne das Sabine. Craemer-Böcker lacht: „Streiten ist mein Job. Ich sage, was ich will, kann aber auch Belange verknüpfen und Alternativen finden.“ Als freigestellte Betriebsratsvorsitzende ist sie sehr beschäftigt, und so bezieht sie auch ihr Team im Betriebsrat und ihre Stellvertreter in der SBV immer mehr mit ein.

Leuten helfen
macht glücklich.

Jens Bungard,
Stellvertreter in der SBV

Energisch, überzeugt und ausgezeichnet

In jeder Betriebsversammlung nutzt sie ihr Recht, zu sprechen, wird nicht müde, für ihre Sache zu werben – fröhlich, klug und resolut. „Ich bin Psychologin und Politikerin, Mutti der Nation und Feuerwehr“, sagt Craemer-Böcker. „Ich kann mich wehren und durchsetzen.“ Und wenn es ihr zu viel wird, bürstet sie ihre Ziegen und Pferde. Wie ihre ganze Familie hat sie einen Jagdschein. Und sie kocht zur Entspannung ihr Leibgericht – Hase.

Auf der Fensterbank ihres bunten Büros neben all den persönlichen Dingen: die Trophäe. Das Betriebsratsgremium ist mit dem Betriebsräte-Sonderpreis „Inklusion gestalten“ ausgezeichnet Craemer-Böcker ist stolz. Bei der Bewerbung hat sie auch mit der IGBCE zusammengearbeitet, viel mit dem Bezirk Ibbenbüren besprochen, um im alten Bundestag ihr Projekt vorzustellen. „Der Preis zeigt die Bedeu­tung unserer Arbeit“, sagt sie. „Inklusion ist kein Nischenthema.“

Schwerbehinderung

Das neunte Sozialgesetzbuch (SGB IX) regelt Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Paragraf 2 definiert Begriffe:

  • Menschen mit Behinderungen haben Beeinträchtigungen, die sie bei einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe länger als sechs Monate hindern.
  • Beeinträchtigung heißt, dass der Gesundheitszustand von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht.
  • Schwerbehindert sind Menschen ab einem Grad der Behinderung von 50.
  • Gleichgestellt sind Men­schen mit einem Grad der Behinderung von 30 oder 40, wenn sie ohne Gleichstellung einen Arbeitsplatz nicht erlangen oder behalten können.
  • Für Schwerbehinderte und Gleichgestellte gelten eigene arbeitsrechtliche Bestimmungen:
    www.sozialgesetzbuch-sgb.de