Praxis & Wissen

Ratgeber Leben

Gut vorbereitet

Text Katrin Schreiter – Illustration Karolina Zolubak

Über den eigenen Tod nachdenken? Das tun viele Menschen eher ungern. Trotzdem ist es wichtig, sich darüber zu Lebzeiten Gedanken zu machen. Mit einem Plan behältst du dafür das Wichtigste im Blick.

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Foto: Aeternitas

Der Tod eines Familienmitglieds oder eines nahen Angehörigen ist für die Hinterbliebenen oftmals ein großer Verlust. Neben der Trauer stellen sich meist 1.000 Fragen: Was passiert als Nächstes? Wie kann die Beerdigung finanziert werden? Welche Wünsche hatte der oder die Verstorbene? Gibt es ein Testament? Was passiert mit Verträgen und dem digitalen Leben? Wo sind alle wichtigen Unterlagen?

Um der Familie nicht ein heilloses Aktenchaos zu hinterlassen, solltest du deshalb schon frühzeitig einige Dinge regeln. ­Alexander Helbach von der Verbraucher­initiative Aeternitas erklärt in einem Fünf-Punkte-Plan, woran du denken und was du zu Lebzeiten regeln solltest.

Ein Testament verfassen

„Wer kein Testament hinterlässt, riskiert, dass es Streit in der Familie gibt. Deshalb sollte man seinen Letzten Willen schriftlich festhalten“, rät Helbach. „Liegt keine Verfügung vor, wird das Vermögen an Ehepartnerin oder -partner sowie Kinder verteilt; fehlen diese, dann nach der gesetzlichen Erbfolge an weitere Angehörige.“ Wichtig sei ein Testament vor allem dann, wenn nicht eheliche Partnerinnen beziehungsweise Partner oder eine nicht blutsverwandte Person erben sollen.

„Damit das Testament wirksam ist, muss es mit der Hand geschrieben und unterschrieben sein“, erklärt der Fachmann. „Wer sich für ein notarielles Testament entscheidet, kann auf die handschriftliche Form verzichten und wählt die rechtssichere Variante, die amtlich verwahrt wird.“

Tipp: Beim Vererben von Vermögenswerten fällt Erbschaftsteuer an, wenn der Wert bestimmte Freibeträge überschreitet. Mit einer Schenkung zu Lebzeiten kannst du in vielen Fällen die Steuer vermeiden beziehungsweise verringern.

Vollmachten ausstellen

In bestimmten Situationen, etwa bei einer schweren Erkrankung oder einem Unfall, kannst du unter Umständen keine selbstbestimmten Entscheidungen mehr treffen. „Eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung sowie eine Patientenverfügung helfen, um sich ein Mindestmaß an Selbstbestimmung zu bewahren.“

Vorsorgevollmacht: Damit kannst du bestimmen, wer für dich entscheiden soll, wenn du es nicht mehr kannst. Dafür musst du die andere Person bevollmächtigen. Gut zu wissen: Kinder und Ehepartner sind nicht automatisch deine gesetzlichen Vertreterinnen und Vertreter.

Bankvollmacht: Sie kann Teil der Vorsorgevollmacht sein, aber auch separat erteilt werden. Mit einer Bankvollmacht bevollmächtigst du eine andere Person, dich im Geschäftsverkehr mit der Bank zu vertreten.

Betreuungsverfügung: Wenn es niemanden gibt, dem du eine Vollmacht erteilen willst, kannst du festlegen, wer im Bedarfsfall für dich zur Betreuerin oder zum Betreuer bestellt wird und wie sie oder er handeln soll. In der Regel hält sich das Gericht an deinen Vorschlag.

Patientenverfügung: Damit legst du fest, welche medizinischen Behandlungen du wünschst oder ablehnst, falls du dich nicht mehr selbst dazu äußern kannst. Das Dokument hilft dem ärztlichen Personal und den Angehörigen, deine Wünsche umzusetzen.

Wichtige Dokumente übersichtlich ablegen

Wichtige Dokumente solltest du in einem Notfallordner sammeln. Das kann entweder ein Dokumentenordner mit den entsprechenden Papieren oder ein digitaler Ordner auf deinem Rechner sein. Dazu gehören Verträge, Verfügungen, Vollmachten und alle Informationen, die anderen helfen, in einer Notsituation Dinge für dich zu regeln beziehungsweise abzuwickeln.

„Der Ordner ist aber nicht der Ort, wo man sehr vertrauliche Informationen wie Passwörter abheften sollte. Hier findet sich im besten Fall ein Hinweis darauf, wo vertrauliche Daten oder auch das Testament hinterlegt sind“, sagt Helbach von der Aeternitas.

Bestattung und Grabpflege besprechen

Urne oder Sarg? Feuer, Erde, Wasser oder Wald? Eine große Trauerfeier oder stilles Gedenken im kleinen Kreis? Vielleicht hast du ja schon eine Vorstellung davon, wie und wo du bestattet werden möchtest.

Helbach rät, die eigenen Vorstellungen im Rahmen einer Bestattungsverfügung schriftlich zu fixieren und die Angehörigen dabei einzubeziehen. „Wichtig sind beispielsweise der Name der Vertrauensperson, falls sich jemand Bestimmtes um die Bestattung kümmern soll, Wünsche nach Bestattungsort und Bestattungsart. Aber auch Details zur Trauerfeier, der Zeremonie oder der Gästeliste können Themen sein.“

Das Thema Grabpflege sollte man nicht über die Köpfe der Hinterbliebenen hinweg besprechen – schließlich kann man nicht über deren Zeit bestimmen.

Den digitalen Nachlass regeln

Viele Menschen teilen heutzutage ihr Leben auf Social-Media-Plattformen wie Facebook, Instagram oder Linkedin. Hinterbliebene nutzen diese Möglichkeit, um sich an die gemeinsame Zeit zu erinnern.

Bei Facebook und Instagram kann das Konto von Angehörigen in den Gedenkzustand versetzt werden. Aber wie sieht es mit anderen digitalen Diensten und Nutzerkonten aus? „Auch hier ist es hilfreich, eine Vertrauensperson zu bestimmen und auch schon zu klären, was mit den einzelnen Konten und Daten passieren soll“, sagt Helbach.

Tipp: Erstell eine Übersicht aller Accounts mit Benutzernamen und Kennwörtern. Ein Passwortmanager kann dabei helfen. Deponiere die Liste in einem Tresor oder einem Bankschließfach. Du kannst die Liste auch auf einem USB-Stick speichern und sicher aufbewahren. Bestimme eine Person deines Vertrauens und bevollmächtige sie für die digitale Nachlassverwaltung oder für den Fall, dass du dich aus anderen Gründen nicht um deine Daten kümmern kannst.

Ein Tipp zum Schluss:

Sprich mit deinen Angehörigen über den Tod. Das Thema Sterben sollte kein Tabu sein. Schließlich ist es das Einzige, was – wie die Geburt alle Menschen ausnahmslos verbindet.