Foto: Thomas Goethe
Rückendeckung fürs gute Recht
Ein Streik ist für uns als IGBCE das letzte Mittel in der Auseinandersetzung mit den Arbeitgebern. Und doch kommen solche Arbeitskämpfe häufiger vor, als man denkt. Bist du IGBCE-Mitglied, kannst du im Streikfall nicht nur von deinem verfassungsrechtlich geschützten Grundrecht Gebrauch machen, sondern musst dich im Gegensatz zu unorganisierten Kolleginnen und Kollegen auch nicht um deine finanzielle Situation sorgen. Streikgeld sei Dank.
Wenn es hart auf hart kommt und der Arbeitgeber die Entgeltzahlung einstellt, hilft dir die IGBCE, die finanziellen Einbußen möglichst gering zu halten. Ab dem vierten Monat deiner Gewerkschaftszugehörigkeit hast du im Fall der Fälle Anspruch auf Streikunterstützung.
Gemeinsam kämpfen wir dafür, deinen Lohn und deine Arbeitsbedingungen zu verbessern. Als IGBCE-Mitglied kannst du zugleich engagiert und entspannt in solche Auseinandersetzungen gehen. Selbst der Antrag für dein Streikgeld kann ganz einfach vom Handy aus gestellt werden. Dank exklusiver Mitglieder-App und Mitgliederbereich auf der IGBCE-Website.