Foto: KI-generiert
Automatisch sicher ist besser
Bist du drin, bist du safe: Als IGBCE-Mitglied profitierst du von unseren umfassenden Satzungsleistungen – mit Rechtsschutz, Versicherungs- und Entschädigungsleistungen. Ohne Kosten für dich. All inclusive im Mitgliedsbeitrag.
So genießt du schon nach dreimonatiger Mitgliedschaft umfassenden Rechtsschutz im Arbeits- und Sozialrecht. Zum Beispiel bei Kündigung, Abmahnung, Streitigkeiten über das Arbeitszeugnis oder falschen Einträgen in der Personalakte. Aber auch wenn es um die Einstufung des Grades einer Behinderung, Konflikte bei Rentenansprüchen oder Streitigkeiten um die Höhe des Pflegegeldes geht, stehen dir die Rechtsexperten der IGBCE und des DGB gerne zur Seite. Kurz: in allen Fällen des Arbeitsrechts, der gesetzlichen Kranken-, Renten-, Pflege- und Unfallversicherung, des Schwerbehindertenrechts oder bei Streitigkeiten rund ums Arbeitslosengeld. Eingeschlossen ist dabei nicht nur die juristische Beratung, sondern auch die juristische Vertretung bei Gerichtsverfahren. Wenn es sein muss, auch durch mehrere Instanzen. Die Juristinnen und Juristen vom DGB-Rechtsschutz führten 2025 gut 12.000 Verfahren und Beratungen für IGBCE-Mitglieder durch.
Bei Unfällen außerhalb des Berufslebens bist du, wenn du satzungsgemäß Beiträge zahlst, automatisch durch eine Freizeit-Unfallversicherung abgesichert – und das sogar weltweit. Zum Beispiel stehen dir bei stationären Krankenhausaufenthalten ab 48 Stunden bis zu 52 Euro Unfall-Krankenhausgeld pro Tag zu. Bei Vollinvalidität gibt es den 500-fachen Monatsbeitrag als einmalige Invaliditätsentschädigung, bei einer Teilinvalidität von mindestens 20 Prozent den entsprechenden Teilbetrag. Und im Worst Case eines Todesfalls erhalten deine Angehörigen als Unfall-Todesfallleistung das 200-fache deines durchschnittlichen Monatsbeitrags der letzten zwölf Monate. Anspruch auf diese Leistungen besteht ab zwölf vollen Monaten der IGBCE-Mitgliedschaft oder wenn du vorher in einer anderen anerkannten Einzelgewerkschaft warst.