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Damit lässt sich Staat machen
Frohe neue Jahre: Nachdem Bundestag und Bundesrat im Dezember 2025 ein entsprechendes Gesetz beschlossen haben, können Gewerkschaftsbeiträge ab dem Steuerjahr 2026 steuerlich besser geltend gemacht werden.
Bislang mussten Mitgliedsbeiträge in der Steuererklärung unter Werbungskosten angegeben werden. Diese können mit der sogenannten Arbeitnehmerpauschale aber sowieso bis zu einer Höhe von 1.230 Euro abgesetzt werden – also bis zu einem Betrag weit über dem jährlichen Mitgliedsbeitrag der meisten Beschäftigten. Dadurch sparten Gewerkschaftsmitglieder gegenüber Nichtmitgliedern effektiv kaum oder gar keine Steuern.
Ab sofort fallen Gewerkschaftsbeiträge nun aber nicht mehr unter die Werbungskosten, sondern können zusätzlich abgesetzt werden. Dadurch hast du einen Teil deines Mitgliedsbeitrags gleich wieder raus – im Regelfall zwischen 25 und 35 Prozent. Wie hoch die Ersparnis im Einzelfall ausfällt, hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab: zum Beispiel von der Höhe des Einkommens, der Steuerklasse, ob du verheiratet oder Single bist und ob du Kinder hast.
Und wenn du mindestens 50 Euro Gewerkschaftsbeitrag pro Monat zahlst, kannst du beim zuständigen Finanzamt einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung stellen. Dann erhältst du statt einer Rückerstattung im folgenden Jahr jeden Monat einen entsprechend höheren Nettolohn.