Katrin Edinger erklärt, was Mitbestimmung ist, wie sie funktioniert und warum du dich engagieren solltest.
Foto: Blitzfang Medien
Mitbestimmen
statt zuschauen
Selbst gestalten und einmischen statt nur ärgern oder meckern: In der nächsten Folge unserer Videoreihe „Praxis & Wissen“ erklären wir, warum es sinnvoll ist, sich im Betriebsrat, im Vertrauenskörper oder in der Gewerkschaft zu engagieren. Außerdem zeigen wir, was betriebliche Mitbestimmung ausmacht und wie sie funktioniert.
Eines ist klar: Mit einer starken betrieblichen Mitbestimmung gibt es gute Arbeitsbedingungen und gute Arbeit! Laut Hans-Böckler-Stiftung (HBS) belegen zahlreiche Studien den Mehrwert der Mitbestimmung – gerade auch für die wirtschaftliche Entwicklung. Denn in der Praxis seien es die Arbeitnehmervertreterinnen und -vertreter in den Aufsichtsräten, die tragfähige Konzepte für Qualifizierung, Beschäftigungssicherung und die sozialverträgliche Ausgestaltung von notwendigen Umstrukturierungen entwickeln, teilte der wissenschaftliche Rechercheservice der HBS erst kürzlich mit.
Der Forschungsüberblick der HBS zeigt: Mitbestimmung erhöht die Motivation der Beschäftigten und bremst unausgegorene Ideen des Managements. In mitbestimmten Unternehmen fänden zudem mehr Weiterbildung und betriebliche Gesundheitsförderung statt, sie seien nachhaltiger, würden mehr investieren und weniger Bilanztricks anwenden, so die HBS. Betriebsräte würden „maßgeblich“ an Zukunftsvereinbarungen mitwirken, Rahmenregelungen zum Einsatz digitaler Technologien aushandeln und dafür sorgen, dass Innovationsstrategien mit verbindlichen Investitionen in Standorte abgesichert würden.
Das Herz der betrieblichen Mitbestimmung ist der Betriebsrat. Laut Betriebsverfassungsgesetz hat der Betriebsrat umfassende Rechte, besonders wenn es um Angelegenheiten geht, die die Beschäftigten direkt betreffen. Das Gremium entscheidet beispielsweise mit bei Beginn, Ende und Verteilung der täglichen Arbeitszeit. Auch beim Thema Pausen und Überstunden sowie Urlaub oder Leistungskontrollen ist der Betriebsrat mit im Boot. Wichtig dabei ist: Es können nur Betriebsräte diese Mitbestimmungsrechte aus dem Gesetz wahrnehmen. Es gilt nicht für einzelne Beschäftigte oder Gewerkschaften.
Stellenerhalt durch Solidarität, damit alle Mitarbeiter auch morgen noch ihren Arbeitsplatz behalten können.
Peter Mißbach,
Betriebsratsvorsitzender des Pharmaunternehmens GSK am Standort Dresden
Was man als Betriebsratsgremium alles bewegen kann, weiß Peter Mißbach, Betriebsratsvorsitzender des Pharmaunternehmens GSK am Standort Dresden. Der Standort sei in den vergangenen Jahren sehr geprägt gewesen von Kapazitätsverlusten und Einsparprogrammen. „Das hieß, wir mussten eine Lösung für den Stellenerhalt unserer Kollegen finden“, erzählt Mißbach. Der Lösungsansatz sei gewesen: „Stellenerhalt durch Solidarität.“ Es wurden kollektiv die Arbeitszeiten am Standort gesenkt, „damit alle Mitarbeiter auch morgen noch ihren Arbeitsplatz behalten können“.
Der Standort, an dem Grippe- und Reiseimpfstoffe hergestellt werden, war unter Druck geraten, weil unter anderem die Nachfrage nach Grippeimpfungen infolge der Corona-Pandemie stark gesunken war. GSK wollte Personal abbauen. Der Betriebsrat entwickelte das Rettungskonzept, schloss Betriebsvereinbarungen ab und entwarf mit dem Arbeitgeber neue Arbeitszeitmodelle. Für zwölf Monate reduzierten alle Beschäftigten entgeltwirksam ihre Arbeitszeit um dreieinhalb Stunden auf 35 Stunden pro Woche. Für das Konzept wurde der GSK-Betriebsrat später mit dem Publikumspreis des Deutschen Betriebsrätetags ausgezeichnet.
Aber der Betriebsrat ist nicht das einzige Mitbestimmungsgremium, das sich für die Belange der Beschäftigten einsetzt. So gibt es in der IGBCE rund 14.000 gewählte Vertrauensleute, die sich in etwa 850 Betrieben ehrenamtlich engagieren. Jugend- und Auszubildendenvertretungen (JAV) kümmern sich um die Belange der jungen Beschäftigten unter 18 Jahren sowie der Auszubildenden, die Schwerbehindertenvertretungen (SBV) sind Schutzmacht für Beschäftigte mit Einschränkungen.
Und dann gibt es da noch ein Mitbestimmungsgremium, das kaum jemand auf dem Schirm hat: die Aufsichtsräte. Auch im Aufsichtsrat sitzen Vertreterinnen und Vertreter der IGBCE sowie des Betriebsrats. Sie sorgen dafür, dass die Interessen der Beschäftigten bei den Entscheidungen des Aufsichtsrats berücksichtigt werden. Laut dem Mitbestimmungsgesetz, das vor fünfzig Jahren im März 1976 vom Bundestag beschlossen wurde, muss der Aufsichtsrat in Unternehmen mit mehr als 2.000 Beschäftigten paritätisch besetzt werden. Das bedeutet, dass die Anteilseigner (Aktionäre) und die Beschäftigtenseite jeweils die Hälfte der Aufsichtsratsmitglieder stellen. Damit wird angestrebt, dass Entscheidungen im Kontrollgremium im Konsens gefällt werden. Kommt es allerdings zu einem Patt, kann der Vorsitzende des Aufsichtsrats (stellt die Kapitalseite) mit seinem Doppelstimmrecht eine Entscheidung erzwingen.
Wir sitzen mit am Tisch, um zu gucken, dass nicht irgendwas schiefläuft, und um frühzeitig zu intervenieren.
Alexandra Friedrich,
Betriebsratsvorsitzende des Pharmaunternehmens B. Braun
Wie sinnvoll es ist, dass Vertreterinnen und Vertreter der Belegschaftsseite im Aufsichtsrat vertreten sind, kann Alexandra Friedrich, Betriebsratsvorsitzende des Pharmaunternehmens B. Braun, berichten. Zum einen bestimme die Arbeitnehmerbank im Kontrollgremium beispielsweise mit, wer in der Unternehmensleitung sitzt und wie hoch die Vergütungen für das Management ausfallen. „Darüber hinaus gucken wir natürlich auch, dass die Rechte und die Interessen der Belegschaft dort auch Beachtung finden“, so Friedrich. „Wir sitzen mit am Tisch, um zu gucken, dass nicht irgendwas schiefläuft, und um frühzeitig zu intervenieren.“ Zudem erhalte man im Gremium wichtige Informationen über das Unternehmen, „die für die Arbeit der Arbeitnehmervertretungen relevant sind“. Das können etwa Informationen zur wirtschaftlichen Situation oder zu Umstrukturierungsplänen sowie zur künftigen Strategie des Unternehmens sein.
Die Mitbestimmung hat also viele Gesichter – und kann nur erfolgreich sein, wenn sich viele Ehrenamtliche in den verschiedenen Mitbestimmungsgremien engagieren. Wenn auch du dich engagieren willst: Mach mit! Sei laut, sprich Themen an, lass dich aufstellen.