Dialog
Gewerkschaftsbeitrag steuerlich absetzen
Was gilt für Mitglieder in Rente?
Ihr schreibt, dass ab dem Steuerjahr 2026 der Mitgliedsbeitrag direkt abzugsfähig ist. Was ist mit Rentnerinnen und Rentnern, die Versorgungsbezüge vom ehemaligen Arbeitgeber erhalten und dann im nächsten Jahr ihre Steuererklärung machen müssen? Hier werden die Mitgliedsbeiträge bisher nur als Werbungskosten berücksichtigt. Oder ist das für 2026 auch für uns anders?
Mitbestimmung
Ein Meilenstein
50 Jahre Mitbestimmungsgesetz – ein beeindruckender Meilenstein. Mitbestimmung lebt von gelebter Solidarität, Verlässlichkeit und echter Vertretung. Sie braucht Mut, Transparenz und konsequente Unterstützung der Mitglieder, gerade in schwierigen Verfahren. Nur dann hat sie eine Zukunft, die den Namen verdient. Auf die nächsten 50 Jahre.
Antwort der Redaktion
Alle profitieren
Der DGB-Rechtsschutz sagt: Grundsätzlich gilt, dass Gewerkschaftsbeiträge in Deutschland steuerlich abgesetzt werden können. Sie gelten als Werbungskosten. Ab dem Steuerjahr 2026 sind Gewerkschaftsbeiträge zusätzlich zur Werbungskostenpauschale absetzbar. Dadurch wird der Beitrag direkt steuermindernd wirksam, auch wenn man die Werbungskostenpauschale von 1.230 Euro beziehungsweise 102 Euro (Rentnerinnen und Rentner) noch nicht überschritten hat. Diese Regelung gilt für Arbeitnehmende sowie Rentnerinnen und Rentner gleichermaßen. Sie gilt zudem auch in der Freistellungsphase der Altersteilzeit, da weiterhin steuerpflichtiger Arbeitslohn zufließt und Sozialversicherungsbeiträge anfallen.
IGBCE im Netz
Foto: IGBCE
Neue Umfrage im April
Umfrage des Monats
Mehrheit würde IGBCE empfehlen
„Würdest du sagen, du kannst dich auf deine IGBCE verlassen?“ (in Prozent)
Quelle: IGBCE
„Welche Werte verbindest du am stärksten mit der IGBCE?“ (in Prozent, Mehrfachnennungen möglich)
Quelle: IGBCE
In der Mehrheit sind die IGBCE-Mitglieder ihrer Gewerkschaft gegenüber eher positiv eingestellt und würden sie auch weiterempfehlen. Das sind zwei Kernergebnisse der jüngsten Umfrage in der „Meine IGBCE“-App, an der sich in Februar und im März rund 4.100 Mitglieder beteiligt haben. Die Ergebnisse sind damit abermals sehr aussagekräftig und valide mit Blick auf die Mitgliedschaft und die Beschäftigten in unseren Branchen insgesamt.
73 Prozent der befragten IGBCE-Mitglieder sind der Meinung, sie können sich auf die IGBCE verlassen (25 Prozent „voll und ganz“, 48 Prozent „eher ja“). Fast neun von zehn Mitgliedern würden ihren Kolleginnen und Kollegen zudem eine Mitgliedschaft empfehlen (49 Prozent „voll und ganz“, 39 Prozent „eher ja“).
Mit ihrer Gewerkschaft verbinden sie (in dieser Reihenfolge) vor allem die Attribute „solidarisch“, „gemeinschaftlich“, „zukunftsfähig“, „diplomatisch“ und „tatkräftig“. Am wenigsten verbinden sie mit der IGBCE (in dieser Reihenfolge) die Attribute „zugkräftig“, „kreativ“ und „nachhaltig“.
Mit Blick auf die Präsenz und die Sichtbarkeit der IGBCE im Arbeitsumfeld sehen die befragten Mitglieder offensichtlich Verbesserungsbedarf. In ihrem Arbeitsalltag seien die IGBCE und ihre Repräsentantinnen und Repräsentanten kaum bis gar nicht präsent: Das sagt eine knappe Mehrheit der Befragten von 52 Prozent. Das IGBCE-Logo begegne ihnen dort selten bis gar nicht, bestätigen 51 Prozent. Im privaten Umfeld ist dies sogar bei drei von vier Befragten der Fall.
Für 53 Prozent der IGBCE-Mitglieder ist die Gewerkschaft selten bis gar nicht Gesprächsthema im Betrieb. Dennoch gehen zwei von drei Befragten davon aus, dass ihre Kolleginnen und Kollegen in ihrem direkten Arbeitsumfeld mindestens mehrheitlich etwas mit dem Namen IGBCE anfangen können.
Der Gewinner des iPads der letzten Umfrage ist Thomas Puhl aus Düsseldorf. Wir gratulieren!