Arbeit & Gesellschaft

Hintergrundstory

Foto: Anna-Kristina Bauer

Du hast die Wahl!

Text Inken Hägermann und Katja Pflüger

In gut einem Monat ist es so weit: Im ganzen Land stehen von März bis Mai wieder die Betriebsrats­wahlen an. Allein für die IGBCE treten Tausende Kandidatinnen und Kandidaten unter dem Motto „Team Zukunft“ an, um sich in den kommenden vier Jahren mit breitem Kreuz für die Belange der Beschäftigten einzusetzen. Geh auch du wählen!

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Alle vier Jahre finden im ganzen Land Betriebsratswahlen statt. Turnusgemäß sind in diesem Jahr vom 1. März bis zum 31. Mai allein im Einzugsgebiet der IGBCE knapp eine Million Wahlberechtigte in rund 3.000 Betrieben aufgerufen, ihre Stimme abzugeben. Knapp 23.000 Mandate werden bei den diesjährigen Betriebsratswahlen vergeben. Tausende engagierte Kolleginnen und Kollegen stellen sich zur Wahl, viele davon IGBCE-Mitglieder. Sie wollen und werden mitgestalten, wenn es um die Zukunft der Betriebe und die Sicherheit der Standorte geht.

Mandate in rund 3.000 Betrieben werden bei den diesjährigen Betriebsratswahlen vergeben.

Starke Gewerkschaft im Rücken

Aktuell sind 71,7 Prozent aller Betriebsratsmitglieder in den Betrieben der IGBCE-Branchen auch Mitglied in der Gewerkschaft darunter knapp ein Drittel Frauen (29,6 Prozent). Bei den Betriebsratsvorsitzenden sind 86 Prozent Mitglied der IGBCE. Der Frauenanteil unter den BR-Vorsitzenden mit IGBCE-Mitgliedschaft liegt bei 22 Prozent.

Diese Werte sollen bei der anstehenden Wahl gesteigert werden, so Oliver Heinrich, im geschäftsführenden Hauptvorstand der IGBCE zuständig für das Thema Betriebsratswahlen. Denn: „Eine starke Gewerkschaft im Rücken ist enorm wichtig für die Arbeit der Aktiven.“ Besonders angesichts der angespannten wirtschaftlichen Lage werde alle Kraft und Unterstützung benötigt, um für die Interessen der Belegschaften einzutreten und für den Erhalt von Standorten und Jobs zu kämpfen, bekräftigt er.

Steigen soll auch die Wahlbeteiligung, die beim zurückliegenden Wahlgang 2022 – unter Corona-Bedingungen von 68 (2018) auf 62,2 Prozent gesunken war. Dabei ist eine höhere Wahlbeteiligung kein Gewinn an sich. Aber: Je höher die Wahlbeteiligung ist, desto stärker ist das Gewicht des Betriebsrates, desto machtvoller sein Mandat gegenüber dem Arbeitgeber. Deswegen appelliert IGBCE-Vorstandsmitglied Heinrich auch an alle Wahlberechtigten: „Nehmt an der Wahl teil. Wir brauchen starke Betriebsräte, gerade jetzt.“

Foto: Photovision-DH GmbH

Ich kandidiere für den Betriebsrat, weil ich nach dem Motto lebe: „Wer meckert, muss machen!“ Nach fast sechs Jahren JAV-Arbeit will ich mich nun für die gesamte Belegschaft einsetzen und eine starke Stimme für sie sein.

Johanna Orth,
Vorsitzende der JAV bei Roche Diagnostics

Betriebsräte gestalten Zukunft

Die IGBCE hat die Betriebsratswahlen 2026 unter das Motto „Team Zukunft“ gestellt. Dafür stehen die IGBCE-Kandidatinnen und -Kandidaten: Sie wollen konkret gestalten und kämpfen, wenn es um sichere Jobs und Standorte geht, um Maßnahmen gegen Arbeitsverdichtung, um Weiterbildung oder betriebliches Gesundheitsmanagement.

Gerade in einer Arbeitswelt, die sich stetig wandelt und unter hohem Transformationsdruck steht, sind die Belegschaftsvertretungen mehr gefragt denn je. Der Betriebsrat steht an vorderster Front, wenn Veränderungen und Arbeitsbedingungen im Betrieb zu gestalten sind oder kreative Lösungen gebraucht werden, um Jobs und Standorte zu sichern. Betriebsratsgremien setzen sich zudem für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz ein. Und sie sind es auch, die die Umsetzung von Tarifverträgen in den Betrieben gestalten und überprüfen.

Und das durchaus mit Erfolg: Bei einer Befragung im April 2025 – gut ein Jahr vor den Betriebsratswahlen unter IGBCE-Mitgliedern in den Betrieben stellte die Mehrheit den Betriebsräten ein anständiges Zeugnis aus. Der Mitbestimmung wird eine hohe Relevanz beigemessen, den Betriebsräten wird meist gute Arbeit attestiert, und auch die Zusammenarbeit von Betriebsratsmitgliedern und Vertrauensleuten wird mehrheitlich positiv gesehen. 24,3 Prozent der Befragten gaben an, mit der Arbeit des eigenen Betriebsrats sehr zufrieden zu sein, weitere 46,8 Prozent sind „eher zufrieden“. Knapp zwei Drittel fühlten sich gut informiert. Ebenfalls knapp zwei Drittel gaben an, dass das eigene Betriebsratsgremium die Probleme und die Themen der Belegschaft stark aufgreife. Mehr als 80 Prozent sagten zudem, dass es ihnen wichtig sei, dass sich ihr Betriebsrat aktiv für Demokratie und Vielfalt einsetze.

der IGBCE-Mitglieder gaben in einer Befragung an, mit der Arbeit des eigenen Betriebsrats zufrieden zu sein.

IGBCE-Kandidatinnen und -Kandidaten machen sich stark

Das hat sich Stefan Knobl vorgenommen, derzeit schon Betriebsratsvorsitzender des Chemieunternehmens Eckart, das sich auf Metalleffekt- und Perlglanzpigmente spezialisiert hat. „Ich möchte mich nach meiner Wahl vor allem dafür einsetzen, dass innerbetriebliche Demokratie im Alltag spürbar wird mit echter Beteiligung, guten Arbeitsbedingungen und sicheren Arbeitsplätzen für alle“, sagt er.

Johanna Orth wiederum kandidiert zum ersten Mal für den Betriebsrat, aktuell ist sie – noch – Vorsitzende der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) bei Roche Diagnostics in Mannheim. Sie möchte nach ihrer Wahl die Arbeit des Betriebsrats sichtbarer machen, damit die Belegschaft auch erfährt, was das Gremium alles für sie leiste. „In Gesprächen mit Kolleginnen und Kollegen stelle ich immer wieder fest, dass die Mitbestimmung ein Mysterium ist. Ich möchte, dass alle auf dem Werk wissen, dass ein starker Betriebsrat hinter ihnen steht.“

Rosa Monika Bode tritt bei der Betriebsratswahl bei Rheinmetall in der Südheide an, sie hat ebenfalls konkrete Vorstellungen zu ihren Zielen: „Gesundheit in Form von eigener Gesundheit, Arbeitsklima und auch Arbeitssicherheit sind mir sehr wichtig. Hierfür möchte ich mich nach meiner Wahl einsetzen.“

Ich kandidiere für den Betriebsrat, weil Demokratie für mich nicht am Werkstor endet. Ich möchte innerbetriebliche Mitbestimmung stärken und dafür sorgen, dass alle Kolleginnen und Kollegen Einfluss auf ihre Arbeitsbedingungen haben.

Stefan Knobl,
Betriebsratsvorsitzender Eckart GmbH

Foto: Tanja Kliegel

Und Susanne Taraba, Betriebsratsvorsitzende der Städtischen Werke Magdeburg, weist auf die fordernde Zukunft hin, gesellschaftlich wie auch betrieblich. „Gerade deshalb braucht es einen Betriebsrat, der vermittelt, verbindet und Verantwortung übernimmt. Ich möchte mich für eine starke, vertrauensvolle Zusammenarbeit einsetzen, in der Wertschätzung nicht nur ein Wort ist, sondern täglich gelebt wird.“ Es sei wichtig, wieder zu lernen, „miteinander zu reden – offen, ehrlich und respektvoll. Konstruktive Diskussionen und tragfähige Kompromisse entstehen nicht durch Rückzug oder Konfrontation, sondern dadurch, dass wir am Verhandlungstisch bleiben, auch wenn es unbequem wird.“ Gute Mitbestimmung heiße für sie: „Im Gespräch bleiben, Lösungen suchen und den Mut haben, unterschiedliche Perspektiven zusammenzubringen.“

Was ein Betriebsratsgremium mit seiner Arbeit und seinem Engagement konkret bewirken kann, lässt sich beispielsweise gut im K+S-Werk Werra bestaunen: Dort hat eine engagierte Betriebsratsspitze in einer Krisensituation das Wissen und die Vorschläge der Belegschaft gesammelt, die Ideen gebündelt und ein Rettungskonzept für den Standort geschnürt (siehe auch Reportage). Das Gremium gewann mit dem Projekt vor wenigen Jahren zu Recht den Betriebsrätepreis.

Aber wie wird denn eigentlich ein Betriebsrat gewählt? Und wer darf wählen? Profil hat die wichtigsten Fragen und Antworten dazu zusammengestellt.

aller Betriebsratsmitglieder in den Betrieben der IGBCE-Branchen sind auch Mitglied in der Gewerkschaft.

Wie die Wahl abläuft

Wahlberechtigt sind alle Beschäftigten eines Betriebes, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Dazu zählen auch Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten, Beschäftigte in Elternzeit, befristet oder in Teilzeit Beschäftigte, Aushilfen und auch Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer, wenn sie länger als drei Monate im Betrieb eingesetzt werden oder dies geplant ist. Die Staatsbürgerschaft spielt dabei übrigens keine Rolle: Auch Beschäftigte ohne deutschen Pass können mitwählen.

Der Betriebsrat wird grundsätzlich alle vier Jahre gewählt. Die Wahlen finden während der Arbeitszeit statt. Gibt es im Betrieb bereits einen Betriebsrat, bestellt dieser zehn Wochen vor Ende seiner Amtszeit einen Wahlvorstand, der üblicherweise aus drei Personen besteht. In Betrieben, die zu einem Unternehmen mit Gesamtbetriebsrat oder Konzernbetriebsrat gehören, kann der Wahlvorstand auch von diesen Gremien ernannt werden. Der Wahlvorstand erstellt die Wählerliste und macht das Wahlausschreiben im Betrieb bekannt. Darin steht unter anderem der Wahltermin und wie viele Mitglieder der neue Betriebsrat haben wird, also wie viele BR-Mitglieder zu wählen sind. Wie bei „normalenBundestags-, Landtags- oder Kommunalwahlen können die Wahlberechtigten ihre Kreuzchen persönlich in einem Wahllokal machen oder per Briefwahl abstimmen. Diese muss dann aber beim Wahlvorstand persönlich beantragt werden.

Im Zuge der Änderungen des Betriebsrätemodernisierungsgesetzes wurde vor einigen Jahren auch die Wahlordnung für die Betriebsratswahlen angepasst. Nun kann der Wahlvorstand unter anderem auch für Kolleginnen und Kollegen, die absehbar etwa wegen Elternzeit oder Krankheit sehr lange abwesend sind, vorab die Briefwahl beschließen. Außerdem kann die Wählerliste bis zum Abschluss der Stimmabgabe am Tag der Wahl angepasst werden. Neu, praktisch und papiersparend ist zudem die Regelung, dass bei der Stimmabgabe in Präsenz also im Betrieb auf Wahlumschläge verzichtet werden kann. Man wirft dann einfach nur seinen gefalteten Stimmzettel in die Wahlurne.

Foto: Julia Mamone

Ich kandidiere für den Betriebsrat, damit ich mich für die Interessen der Kolleginnen und Kollegen einsetzen kann.

Rosa Monika Bode,
Assistentin des Betriebsrats bei Rheinmetall

Unterschiedliche Wahlverfahren

Bei Betriebsratswahlen wird zwischen zwei Wahlverfahren unterschieden: dem normalen Wahlverfahren und dem vereinfachten Wahlverfahren. Das vereinfachte Wahlverfahren wird in kleineren Betrieben mit fünf bis hundert Wahlberechtigten genutzt. In Betrieben mit 101 bis 200 Beschäftigten kann ebenfalls das vereinfachte Wahlverfahren angewendet werden, wenn das entsprechend mit dem Arbeitgeber vereinbart worden ist. Für alle anderen Unternehmen gilt das normale Wahlverfahren. Bei diesem hat der Wahlvorstand mehr Zeit beziehungsweise es gelten längere Fristen.

Bei beiden Wahlverfahren ist der grundsätzliche Ablauf identisch: Der Wahlvorstand legt eine Liste der Wahlberechtigten aus (Wählerliste) und hängt ein Wahlausschreiben sowie die Wahlordnung aus. Gegen die Wählerliste kann Einspruch eingelegt werden, wenn Fehler darauf festgestellt werden. Anschließend können Wahlvorschläge beim Wahlvorstand eingereicht werden. Der Wahlvorstand, der unabhängig vom Betriebsrat agiert, prüft die Wahlvorschläge, legt die Reihenfolge der Vorschläge (Personenwahl) beziehungsweise Vorschlagslisten (Listenwahl) fest und hängt die gültigen Wahlvorschläge aus. Frühestens eine Woche später wird gewählt. Noch am Wahltag findet die Stimmauszählung statt. Die Gewählten werden benachrichtigt und das Wahlergebnis wird durch den Wahlvorstand bekannt gegeben. Innerhalb einer Woche nach der Wahl lädt der Wahlvorstand die Gewählten zur konstituierenden Sitzung des Betriebsrats ein.

Ich kandidiere für die BR-Wahlen, weil unsere Kolleginnen und Kollegen starke Stimmen und unsere Unternehmen eine verlässliche Mitbestimmung brauchen und ich Teil davon sein möchte.

Susanne Taraba,
Betriebsratsvorsitzende, Städtische Werke Magdeburg

Foto: Elephantlogic

Das vereinfachte Wahlverfahren wurde 2001 eingeführt, um die betriebliche Mitbestimmung in kleineren und mittelständischen Betrieben zu fördern. Im Wesentlichen gelten hier kürzere Fristen als beim normalen Wahlverfahren. Je nachdem, ob in einem Betrieb bereits ein Betriebsrat existiert oder nicht, muss die Wahl entweder im einstufigen oder im zweistufigen vereinfachten Wahlverfahren erfolgen. In kleinen Betrieben, die schon einen Betriebsrat haben, findet das vereinfachte einstufige Wahlverfahren Anwendung, bei dem der amtierende Betriebsrat den Wahlvorstand bestellt.

Im vereinfachten Wahlverfahren findet die Wahl immer als Personenwahl statt. Das heißt, alle Bewerberinnen und Bewerber erscheinen namentlich auf dem Stimmzettel und die Wahlberechtigten haben so viele Stimmen, wie Betriebsratsmitglieder zu wählen sind. Das macht die Ermittlung des Wahlergebnisses relativ einfach. Im normalen Wahlverfahren hingegen kann es bei Vorliegen mehrerer Vorschlagslisten auch zu einer Listenwahl kommen. In dem Fall haben die Wahlberechtigten jeweils nur eine Stimme, die sie einer der zur Wahl stehenden Listen geben. Das Wahlergebnis wird dann im Verhältnis nach dem sogenannten d’Hondt’schen System – ermittelt.

Das macht der Betriebsrat

Der Betriebsrat setzt sich in einem Unternehmen für die Belange der Beschäftigten ein und gestaltet Veränderungsprozesse, sorgt dabei zugleich aber auch für sozialen Frieden. Gesetzlich verankert ist der Betriebsrat im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG).

Betriebsratsgremien haben wichtige, gesetzlich festgeschriebene Rechte, nämlich Mitbestimmungs-, Mitwirkungs- und Informationsrechte. So bestimmen die Belegschaftsvertretungen mit über die Lage und die Dauer von Arbeitszeit, Pausenzeiten, Überstunden, Bereitschaftsdiensten, Teilzeit oder Ähnlichem. Zudem setzen sie sich für die Rechte der Azubis ein (neben der Jugend- und Auszubildendenvertretung), sorgen für Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie die Arbeitssicherheit. Auch ist das Gremium vor jeder Kündigung anzuhören.

Der Betriebsrat vertritt damit die Interessen aller Beschäftigten in einem Betrieb gegenüber dem Arbeitgeber – von der Pforte über die Fertigung und die Verwaltung bis zu außertariflich Beschäftigten. Er setzt sich für gute Arbeitsbedingungen im Betrieb ein, prüft, ob sich das Unternehmen an Tarifverträge hält, verhindert Willkür und schützt Beschäftigte bei Konflikten mit der Chefetage.

Gibt es keinen Betriebsrat, entscheidet das Unternehmen allein. Das heißt, ohne Betriebsrat werden Mitwirkungs-, Mitbestimmungs- und Informationsrechte der Beschäftigten einfach verschenkt. Vor allem in einer sich ständig verändernden Unternehmenswelt ist der Betriebsrat deshalb eine wichtige Konstante, die flexibel und schnell auf Veränderungen in der Arbeitsplatzgestaltung reagieren kann.

Die IGBCE unterstützt die Betriebsräte dabei mit Know-how, Informationen und konkret bei Verhandlungen im Unternehmen etwa bei Betriebsvereinbarungen.