Praxis & Wissen

Gewerkschaftsbeitrag

Endlich besser­gestellt

Text Inken Hägermann

Auf den letzten Metern des Jahres 2025 hat der Gesetzgeber beschlossen, dass Gewerkschaftsmitglieder ihre Beiträge künftig steuerlich besser absetzen können. Die meisten Kolleginnen und Kollegen werden von der neuen Regelung profitieren, die ab dem 1. Januar 2026 gilt.

Pünktlich zum Jahreswechsel hat der Gesetzgeber beschlossen, dass Gewerkschaftsbeiträge ab dem Steuerjahr 2026 besser steuerlich geltend gemacht werden können. Bundestag und Bundesrat haben im Dezember einem entsprechenden Gesetz zugestimmt. Ab dem 1. Januar 2026 wirken sich Gewerkschaftsbeiträge also steuerermäßigend aus.

Bislang gehörte der Mitgliedsbeitrag zu den sogenannten Werbungskosten, die bis zu einer Höhe von 1.230 Euro pauschal abgesetzt werden können. Im Regelfall überstieg der Gewerkschaftsbeitrag die Pauschale aber nicht, bei der Mehrheit der Beschäftigten lagen sogar alle Werbungskosten innerhalb des sogenannten Arbeitnehmerpauschbetrags von 1.230 Euro. Der Mitgliedsbeitrag ging also letztendlich für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Gewerkschaftsmitglied sind, in der Werbungskostenpauschale unter.

Die Folge: Obwohl Gewerkschaftsmitglieder höhere Werbungskosten als Nichtmitglieder hatten, sparten sie gegenüber den Nichtmitgliedern kaum oder keine Steuern. Damit wurden aus Sicht der IGBCE und ihrer DGB-Schwestergewerkschaften die Gewerkschaftsmitglieder gegenüber Unorganisierten benachteiligt.

Ab 2026 können Gewerkschaftsbeiträge nun zusätzlich zum „normalen Arbeitnehmerpauschbetrag“ von 1.230 Euro bei der Einkommenssteuererklärung abgesetzt werden. Dadurch sparen Gewerkschaftsmitglieder Steuern im Regelfall zwischen 25 und 35 Prozent des jährlichen Mitgliedsbeitrags. Der Mitgliedsbeitrag beträgt in der Regel ein Prozent des durchschnittlichen monatlichen Bruttoeinkommens. Wie hoch die Ersparnis im Einzelfall ausfällt, hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab: zum Beispiel von der Höhe des Einkommens, der Steuerklasse, ob man verheiratet ist oder Single und ob man Kinder hat.

Mit Mitgliederboni amortisiert sich der Beitrag fast komplett

Mit der Anerkennung des Gewerkschaftsbeitrages außerhalb des Arbeitnehmerfreibetrags setzt der Gesetzgeber eine jahrelange Forderung der IGBCE und der DGB-Familie zur besseren steuerlichen Absetzbarkeit des Mitgliedsbeitrags um.

Rechnet man zudem weitere Mitgliederboni aus den Branchen der IGBCE dazu, amortisiert sich der Gewerkschaftsbeitrag je nach Branche fast komplett. Der zusätzliche freie Tag für Tarifbeschäftigte in der Chemieindustrie beispielsweise macht im Schnitt etwa 43 Prozent des Beitrags aus. Gewerkschaftsmitglieder in der Chemie können also ab dem Steuerjahr 2026 insgesamt zwischen 68 bis 78 Prozent ihres Gewerkschaftsbeitrages (Durchschnittswert) wieder herausholen und sind damit mehrheitlich endlich steuerlich bessergestellt als Nichtmitglieder.

Insgesamt hat die IGBCE bereits für mehr als 300.000 ihrer Mitglieder in den verschiedenen Branchen Vorteile vereinbart. In der Chemie gibt es den Bonustag exklusiv für Mitglieder. In der Kautschukindustrie wiederum erhalten IGBCE-Mitglieder beispielsweise einen dauerhaften Bonus in Höhe von 428 Euro jährlich, der ab 2027 dynamisch mit den Tariferhöhungen steigt. Die 428 Euro entsprechen in der Ecklohngruppe E8B in Hessen auf Basis von zwölf Monatsgehältern einem Prozent eines Jahresbruttos und damit in etwa dem jährlichen Gewerkschaftsbeitrag.

Beim Energiekonzern LEAG haben IGBCE-Mitglieder im Mai 2025 exklusiv einmalig 1.000 Euro bekommen. Ab dem 1. Januar 2026 erhalten sie dauerhaft wahlweise entweder zwei vergütete freie Tage oder 500 Euro pro Jahr.

Vorteil nur mit Steuererklärung

Um den Steuervorteil auch tatsächlich zu erhalten, müssen Gewerkschaftsmitglieder eine Steuererklärung ausfüllen. Dafür benötigt man lediglich die Lohnsteuerbescheinigung vom Arbeitgeber und die Beitragsbescheinigung der IGBCE. Die Beitragsquittungen kannst du dir jeweils für die vergangenen drei Jahre im Mitgliederbereich „Meine IGBCE“ oder in der „Meine IGBCE“-App herunterladen und abspeichern.

Da die Neuregelung durch das Steueränderungsgesetz zum 1. Januar 2026 gilt, kann der Gewerkschaftsbeitrag erstmals in der entsprechenden Steuererklärung für das Jahr 2026 geltend gemacht werden.

Dokumente einfach herunterladen

Im Mitgliederbereich „Meine IGBCE“ auf der IGBCE-Website bekommst du die nötigen Dokumente für tarifliche Mitgliedervorteile und kannst deine Beitragsbescheinigung herunterladen. Um deinen Mitgliederbonus zu erhalten, musst du deine Mitgliedschaft bei deinem Arbeitgeber nachweisen. Dafür musst du dich bei „Meine IGBCEeinloggen. Sobald dir der Mitgliedervorteil zusteht, wird dir dieser nach dem Log-in oben rechts auf der Mitgliederstartseite angezeigt und du kannst die Mitgliedsbestätigung herunterladen. Diese musst du deinem Arbeitgeber bis zum 31. März des jeweiligen Kalenderjahres zukommen lassen.

Hier kannst du dich für „Meine IGBCE“ registrieren.