Das ändert sich 2026
Auch 2026 bringt viele Neuerungen – ob beim Arbeiten, Pendeln oder in der Rente. Auf den letzten Metern des Jahres 2025 hat der Gesetzgeber außerdem beschlossen, dass Gewerkschaftsmitglieder ihre Beiträge künftig steuerlich besser absetzen können. Hier bekommst du den Überblick über die wichtigsten Anpassungen zum Jahreswechsel.
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Gewerkschaftsbeitrag steuerlich absetzen
Pünktlich zum anstehenden Jahreswechsel hat der Gesetzgeber beschlossen, dass Gewerkschaftsbeiträge ab dem Steuerjahr 2026 besser steuerlich geltend gemacht werden können. Bundestag und Bundesrat haben einem entsprechenden Gesetz zugestimmt. Bislang gehörte der Mitgliedsbeitrag zu den sogenannten Werbungskosten, die bis zu einer Höhe von 1.230 Euro pauschal abgesetzt werden können. Im Regelfall überstieg der Gewerkschaftsbeitrag die Pauschale aber nicht, bei der Mehrheit der Beschäftigten lagen sogar alle Werbungskosten innerhalb der Pauschale. Der Mitgliedsbeitrag ging also in der Werbungskostenpauschale unter.
Ab 2026 können Gewerkschaftsbeiträge nun zusätzlich zum „normalen Arbeitnehmerpauschbetrag“ bei der Einkommenssteuererklärung abgesetzt werden. Dadurch sparen Gewerkschaftsmitglieder Steuern – im Regelfall zwischen 25 und 35 Prozent des jährlichen Mitgliedsbeitrags (in der Regel ein Prozent des Bruttoeinkommens). Wie hoch die Ersparnis im Einzelfall ausfällt, hängt von vielen Faktoren ab: verheiratet oder Single, Höhe des Einkommens, Kinder usw.
Mit der Anerkennung des Gewerkschaftsbeitrages außerhalb des Arbeitnehmerfreibetrags setzt der Gesetzgeber eine jahrelange Forderung der IGBCE um. Rechnet man noch weitere Mitgliederboni dazu, amortisiert sich der Gewerkschaftsbeitrag fast komplett. Der zusätzliche freie Tag für Tarifbeschäftigte in der Chemie-Industrie beispielsweise macht im Schnitt etwa 43 Prozent des Beitrags aus. Gewerkschaftsmitglieder in der Chemie können also ab dem Steuerjahr 2026 in toto bis zu 68 bis 78 Prozent ihres Gewerkschaftsbeitrages (Durchschnittswert) wieder herausholen und sind damit mehrheitlich endlich steuerlich bessergestellt als Nicht-Mitglieder.
Insgesamt hat die IGBCE bereits für mehr als 300.000 ihrer Mitglieder in den verschiedenen Branchen Vorteile vereinbart. In der Chemie den Bonustag, in der Kautschukindustrie erhalten IGBCE-Mitglieder beispielsweise einen dauerhaften Bonus in Höhe von 428 Euro jährlich, der ab 2027 dynamisch mit den Tariferhöhungen steigt. Die 428 Euro entsprechen in der Ecklohngruppe E8B in Hessen auf Basis von zwölf Monatsgehältern einem Prozent eines Jahresbruttos – und damit dem jährlichen Gewerkschaftsbeitrag. Beim Energiekonzern Leag haben IGBCE-Mitglieder im Mai 2025 exklusiv einmalig 1.000 Euro bekommen. Ab dem 1. Januar 2026 erhalten sie dauerhaft wahlweise entweder zwei vergütete freie Tage oder 500 Euro pro Jahr.
Mindestlohn und Minijob
Zum 1. Januar 2026 steigt der gesetzliche Mindestlohn von 12,82 Euro auf 13,90 Euro pro Stunde. Das entspricht einem Plus 8,4 Prozent. Rund sechs Millionen Beschäftigte profitieren davon, besonders in Minijobs oder in Branchen mit niedrigeren Löhnen.
Da sich die Minijobgrenze am Mindestlohn orientiert, steigen auch dort die möglichen monatlichen Einkommen – wer in einem Minijob arbeitet, darf künftig etwas mehr verdienen, ohne sozialversicherungspflichtig zu werden. Die Verdienstgrenze steigt von 556 Euro auf 603 Euro monatlich.
Mehr Netto durch höhere Freibeträge
Der Grundfreibetrag steigt von 12.096 Euro auf 12.348 Euro. Einkommen bis zu dieser Grenze bleiben steuerfrei. Auch der Kinderfreibetrag wird angehoben – das bedeutet eine zusätzliche Entlastung für Familien. Der Spitzensteuersatz greift erst ab einem Einkommen von 69.799 Euro statt wie bisher bei 68.481 Euro. So bleibt etwas mehr vom Gehalt übrig.
Beitragsbemessungsgrenzen steigen
Wer gut verdient, zahlt künftig etwas mehr in die Sozialversicherungen ein: Die Beitragsbemessungsgrenzen steigen ab 2026. In der Rentenversicherung werden Beiträge bis maximal 8.450 Euro im Monat berechnet, in der Krankenversicherung bis 5.812,50 Euro.
Die Versicherungspflichtgrenze – also die Einkommensgrenze, bis zu der du gesetzlich krankenversichert sein musst – steigt auf 6.450 Euro brutto im Monat. Wer mehr verdient, kann in die private Krankenversicherung wechseln.
Neuerungen bei der Rente
Eine der wichtigsten Neuerungen ist die Aktivrente, die ab 1. Januar 2026 gilt. Sie ermöglicht es Rentnerinnen und Rentnern, nach Erreichen des gesetzlichen Renteneintrittsalters bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei dazuzuverdienen – egal, ob sie bereits Rente beziehen oder ihren Rentenstart aufgeschoben haben. Beitragszahlungen zur Kranken- und zur Pflegeversicherung bleiben bestehen, Steuern fallen erst auf Einkommen oberhalb des Freibetrags an (siehe auch „Arbeiten im Ruhestand“).
Die Bundesregierung hat zudem das Rentenniveau bis mindestens 2039 bei 48 Prozent gesetzlich festgeschrieben. Damit soll die finanzielle Sicherheit im Alter stabil bleiben. Außerdem können Beiträge zur privaten Altersvorsorge künftig voll steuerlich geltend gemacht werden.
Kindergeld steigt
Eltern können sich ebenfalls freuen: Ab 1. Januar 2026 steigt das Kindergeld von 255 Euro auf 259 Euro pro Kind und Monat – also 48 Euro mehr pro Jahr. Auch der Kinder- und Ausbildungsfreibetrag wird angehoben. Das Kindergeld wird weiterhin monatlich über die Familienkassen ausgezahlt.
Mobilität und Pendeln
Das beliebte Deutschlandticket wird teurer: Ab Frühjahr 2026 kostet das monatliche Abo 63 Euro statt bisher 58 Euro. Trotz Preiserhöhung bleibt es für viele Pendlerinnen und Pendler die günstigste Möglichkeit, bundesweit Bus und Bahn zu nutzen.
Ab dem 1. Januar 2026 soll die Pendlerpauschale bereits ab dem ersten Kilometer auf 38 Cent pro Kilometer angehoben werden. Bisher galt der höhere Satz von 38 Cent erst ab dem 21. Kilometer, während für die ersten 20 Kilometer nur 30 Cent absetzbar waren. Die Entlastung gilt grundsätzlich unabhängig vom verwendeten Verkehrsmittel.
Steuersenkung in der Gastronomie
Ab 2026 gilt in Restaurants dauerhaft ein reduzierter Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent auf Speisen (Getränke ausgenommen). Diese Regelung gilt nicht nur für klassische Restaurants, sondern auch für Catering, Bäckereien, Metzgereien sowie für die Verpflegung in Kitas, Schulen und Krankenhäusern.
Ehrenamt und Spenden
Gesellschaftliches Engagement wird ab 2026 steuerlich besser honoriert: Die Übungsleiterpauschale steigt von 3.000 Euro auf 3.300 Euro jährlich, die Ehrenamtspauschale von 840 Euro auf 960 Euro. Für Spenden brauchst du künftig erst ab 400 Euro eine Quittung – kleinere Beträge kannst du einfach per Kontoauszug nachweisen.
Photovoltaikförderung
Der Betrieb von Photovoltaikanlagen bis 30 Kilowatt peak (kWp) bleibt attraktiv: Die Steuerbefreiung für die Einnahmen aus der Einspeisung gilt weiterhin. Auch die Mehrwertsteuer auf Lieferung und Installation bleibt bei 0 Prozent, was Anschaffung und Betrieb günstiger macht. Neue Regelungen vereinfachen zudem Anmeldung und Abrechnung.