Arbeit & Gesellschaft
Tarifliche Altersvorsorgeregelungen
Unverzichtbar: Betriebsrente
Text Inken Hägermann
Neben der gesetzlichen Rente können viele Beschäftigte in IGBCE-Branchen mit einer betrieblichen Altersvorsorge rechnen – denn die IGBCE hat in ihrem Einflussbereich eine Vielzahl tariflicher Regelungen durchgesetzt. Ein Überblick über Tarifverträge zur betrieblichen Altersvorsorge in IGBCE-Branchen.
Chemieindustrie
In der Chemie besteht ein Anspruch auf einen jährlichen Entgeltumwandlungsgrundbetrag für die betriebliche Altersvorsorge in Höhe von 478,57 Euro; machen Arbeitnehmende davon Gebrauch, erhöht sich der Betrag um die Chemietarifförderung in Höhe von 134,98 Euro. Wandelt der oder die Berechtigte darüber hinaus Entgelt um, erhöht sich die Chemietarifförderung für jeden weiteren vollen 100-Euro-Betrag um 13 Euro. Die Beschäftigten müssen über die Entgeltumwandlung eine schriftliche Vereinbarung mit ihrem Arbeitgeber abschließen. Durch eine freiwillige Betriebsvereinbarung zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber kann jedoch auch eine automatische Entgeltumwandlung im Unternehmen eingeführt werden.
Zudem gibt es derzeit zwei Angebote eines Sozialpartnermodells. Das Sozialpartnermodell Chemie über den ChemiePensionsfonds seit November 2022 sowie die ZielrenteCHEMIE über die Höchster Pensionskasse seit Dezember 2024. Bei den Sozialpartnermodellen zahlt der Arbeitgeber einen zusätzlichen Beitrag in Höhe von 15 Prozent des umgewandelten Entgelts sowie einen Sicherungsbeitrag in Höhe von fünf Prozent der gezahlten Beiträge.
Die IGBCE hat dabei tarifliche Pionierarbeit geleistet: Der seit 2002 bestehende ChemiePensionsfonds war der erste in Deutschland genehmigte Pensionsfonds, zudem handelt es sich um das erste Sozialpartnermodell auf Basis eines Flächentarifvertrags. Rund 700 Unternehmen und mehr als 124.000 Beschäftigte in der Chemie beteiligen sich am ChemiePensionsfonds (Stand 2023) – damit ist er Deutschlands größter unternehmensübergreifender Pensionsfonds.
Papierindustrie
In der Papierindustrie besteht ebenfalls ein Anspruch auf eine kalenderjährliche Einmalzahlung in die betriebliche Altersvorsorge in Höhe von 478,57 Euro. Dazu kommt noch eine tariflich vereinbarte Papierförderung in Höhe von 134,98 Euro sowie seit dem 1. Januar 2012 ein Mitgliederbonus für IGBCE-Mitglieder in Höhe von 100 Euro, sodass sich die Papierförderung auf insgesamt 234,98 Euro beläuft.
Kautschukindustrie
In der Kautschukindustrie haben in Vollzeit Beschäftigte Anspruch auf eine Altersvorsorge im Wege der Entgeltumwandlung von monatlich 40 Euro; sofern von diesem tariflichen Umwandlungsanspruch Gebrauch gemacht wird, die zur Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung führt, besteht Anspruch auf eine Kautschukförderung von 15 Prozent des beitragsfrei umgewandelten Betrages.
Glasindustrie
In der Glasindustrie haben die IGBCE und der Bundesarbeitgeberverband Glas und Solar e. V. zwar einen bundeseinheitlichen Tarifvertrag über die reine Beitragszusage – Sozialpartnermodell – abgeschlossen, es gibt aber keine flächendeckende tarifliche Vereinbarung für die konkrete Ausgestaltung zur betrieblichen Altersvorsorge. Allerdings gelten für sehr viele Betriebe in der Branche regionale Tarifverträge über die Altersvorsorge.
Feinkeramische Industrie
In der feinkeramischen Industrie besteht ein Anspruch der Beschäftigten auf Entgeltumwandlung von bis zu vier Prozent der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung. Macht der oder die Beschäftigte vom tariflichen Umwandlungsrecht Gebrauch und führt die Umwandlung des Entgelts zur Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung, erhält er – wie in der Chemie – eine Tarifförderung in Höhe von 13 Euro für jeden vollen beitragsfrei umgewandelten 100-Euro-Betrag. Darüber hinaus haben IGBCE und der Bundesverband der Keramischen Industrie einen Tarifvertrag über die reine Beitragszusage abgeschlossen.
Energieindustrie
Bei Uniper wurde das erste Sozialpartnermodell in Deutschland abgeschlossen. Der Arbeitgeber bietet ein ganzes Bündel an Leistungen für die betriebliche Altersvorsorge:
- einen Grundbeitrag in Höhe von zwei Prozent der beitragsfähigen Bezüge
- einen „Matchingbeitrag“ in Höhe von einem Drittel des jährlichen tariflichen Grundbeitrags
- einen Arbeitgeberzuschuss in Höhe von 15 Prozent des umgewandelten Entgelts, soweit durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge gespart werden
- einen Kostenbeitrag in Höhe von drei Prozent auf jeden abzuführenden Beitrag
- einen Sicherungsbeitrag in Höhe von vier Prozent des Grundbeitrags